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Die Arbeit behandelt die historische Entwicklung der Kindererziehung in der Katholischen Kirche bis zur Gegenwart. Die themenspezifische ekklesiologische Grundlegung des Zweiten Vatikanischen Konzils und das weitere kirchliche Lehramt bilden den Hintergrund für die Untersuchung der aktuellen Rechtsgrundlagen. Besonders fokussiert werden die Parameter der Personenwürde und der Religionsfreiheit. Permanenter Ausgangspunkt ist das Kind als Rechtssubjekt. Die explizite, normative Anerkennung der Rechtssubjektivität des Kindes wird eingefordert. Aus der Anspruchslage des Kindes resultiert das…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit behandelt die historische Entwicklung der Kindererziehung in der Katholischen Kirche bis zur Gegenwart. Die themenspezifische ekklesiologische Grundlegung des Zweiten Vatikanischen Konzils und das weitere kirchliche Lehramt bilden den Hintergrund für die Untersuchung der aktuellen Rechtsgrundlagen. Besonders fokussiert werden die Parameter der Personenwürde und der Religionsfreiheit. Permanenter Ausgangspunkt ist das Kind als Rechtssubjekt. Die explizite, normative Anerkennung der Rechtssubjektivität des Kindes wird eingefordert. Aus der Anspruchslage des Kindes resultiert das Postulat des rechtlichen Schutzes der Familie als Institution. Das Rechtsgut der christlichen Erziehung impliziert spezifische Pflichten der Eltern als primären Trägern und bildet einen wesentlichen Gegenstand der pastoralen Sorge der Kirche. Im Ergebnis zeigt sich die Evidenz des Erfordernisses der Implementierung eines gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage weiterreichenden, umfassenden Rechtsschutzes zugunsten des Kindes im kanonischen Recht.
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Autorenporträt
Jutta Krall hat akademische Grade des Magisteriums und des Doktorates der Rechtswissenschaften an der Paris Lodron Universität Salzburg erworben. Nach Abschluss der Promotion mit Auszeichnung erfolgte eine Vertiefung im kanonischen Recht mit Erwerb eines Legum Magister an der Universität Wien. Ausbildungen in einer Salzburger Anwaltskanzlei und am Oberlandesgericht Graz folgten die Geschäftsführung einer Plattform im Themenfeld nachhaltiger Finanzierungskonzepte in den gesellschaftsrelevanten Sektoren Gesundheit, Bildung, Arbeit und Umwelt in Kooperation mit der Universität Wien und der Päpstlichen Accademia Alfonsiana, Rom, sowie die daran anschließende Aufnahme in den öffentlichen Dienst des Landes Kärnten.
Rezensionen
»Krall gelingt es, den teils schon geschehenen Paradigmenwechsel zugunsten der Rechtssphäre des Kindes ausgehend vom historischen Kontext bis hinein in das geltende Kirchenrecht darzustellen und weiter einzufordern. Der von der Autorin gewählte kanonische und historische Zugang zur educatio liberorum im Zusammenhang von Ehe, Familie und Pastoral weckt Interesse für Lesende aus interdisziplinären juristischen, historischen und theologischen Kontexten - und weit darüber hinaus.« Julia Adams, in: Zeitschrift für Kirchengeschichte, Bd. 134, 2/2023