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Zum Werk Durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wird festgelegt, dass spätestens im Jahr 2020 14% der Wärme in Deutschland aus erneuerbaren Energien gewonnen werden muss. Zur Erreichung dieses Ziels werden Eigentümer von neu errichteten Gebäuden inzwischen verpflichtet, erneuerbare Energien (Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme, Biomasse) für die Wärmeversorgung zu nutzen. Alternativ können Abwärme, Wärme aus Fernwärmenetzen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung eingesetzt werden. Im Übrigen sieht das Gesetz eine finanzielle Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energien vor. Und…mehr

Produktbeschreibung
Zum Werk
Durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wird festgelegt, dass spätestens im Jahr 2020 14% der Wärme in Deutschland aus erneuerbaren Energien gewonnen werden muss.
Zur Erreichung dieses Ziels werden Eigentümer von neu errichteten Gebäuden inzwischen verpflichtet, erneuerbare Energien (Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme, Biomasse) für die Wärmeversorgung zu nutzen. Alternativ können Abwärme, Wärme aus Fernwärmenetzen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung eingesetzt werden.
Im Übrigen sieht das Gesetz eine finanzielle Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energien vor. Und schließlich erleichtert das Gesetz den Ausbau von Wärmenetzen.
Die Umsetzung des Gesetzes löst eine Fülle von rechtlichen und technischen Problemen aus, die der Kommentar griffig und praxisgerecht aufarbeitet.
Vorteile auf einen Blick
- klare Systematik
- praxisorientierte Darstellung
- umfassende, fundierte Kommentierung
Zu den Autoren
Herausgegeben von Thorsten Müller, Leiter der Forschungsstelle Umweltenergierecht Würzburg, Dr. Volker Oschmann, Regierungsdirektor im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Berlin, Fellow of the Centre for Mining, Energy and Natural Ressources at the University of Western Australia und Dr. Guido Wustlich, Regierungsrat im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Berlin.
Bearbeitet von den Herausgebern und Alexander Milkau, Richter am Amtsgericht Gemünden am Main; Ruben Müller, Landesministerium des Innern und für Sport, Mainz; Fabian Pause, Forschungsstelle Umweltenergierecht, Würzburg; Anke Rostankowski, Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität, Berlin sowie unter Mitarbeit von Prof. Dr.-Ing. Patrick Jochum, Beuth Hochschule für Technik, Berlin.
Herausgeber und Autoren des Kommentars waren entweder als Mitarbeiter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit maßgeblich an den gesetzgeberischen Arbeiten für das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz beteiligt oder sind als Mitarbeiter der Würzburger Forschungsstelle für Umweltenergierecht ausgewiesene Spezialisten.
Zielgruppe
Hauseigentümer, Bauunternehmen, Architekten, Verbände, Behörden, Rechtsanwälte, Gerichte, Energie- und Wärmeversorger.