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Aus dem Inhalt: In Zeiten zunehmender internationaler Verflechtungen häufen sich Straf-verfahren mit grenzübergreifenden Sachverhalten und als Konsequenz länderüberschreitende strafrechtliche Ermittlungen; für die Strafverteidigung eine neue Herausforderung, der sie sich zu stellen hat, wenn sie ihrer Aufgabe weiterhin lege artis nachkommen will. Die Tatsache, dass grenzüberschreitend ermittelt wird, bedeutet für Betroffene eines Straf-verfahrens nämlich keineswegs ein Mehr an Rechtsschutz, vielmehr ist häufig das Gegenteil der Fall. Es herrschen in den einzelnen Ländern unterschiedliche…mehr

Produktbeschreibung
Aus dem Inhalt: In Zeiten zunehmender internationaler Verflechtungen häufen sich Straf-verfahren mit grenzübergreifenden Sachverhalten und als Konsequenz länderüberschreitende strafrechtliche Ermittlungen; für die Strafverteidigung eine neue Herausforderung, der sie sich zu stellen hat, wenn sie ihrer Aufgabe weiterhin lege artis nachkommen will. Die Tatsache, dass grenzüberschreitend ermittelt wird, bedeutet für Betroffene eines Straf-verfahrens nämlich keineswegs ein Mehr an Rechtsschutz, vielmehr ist häufig das Gegenteil der Fall. Es herrschen in den einzelnen Ländern unterschiedliche Rechtsschutzstandards, vielfach bestehen Lücken in der Einhaltung von grundlegenden Verfahrensgrundsätzen. Welche Auswirkungen hat dies auf das einzelne Strafverfahren und auf die Rechtsstellung der betroffenen Person? Wie ist etwa zu verfahren, wenn ein Beweismittel in einem Land verwertet werden kann, im anderen hingegen ein Verwertungsverbot besteht? Darf ein Beweismittel, das in einem Land auf strafgesetzwidrige Weise gewonnen wurde, in einem anderen Land verwendet und (für eine Verurteilung) verwertet werden? Wie können die Rechte der von einem Strafverfahren betroffenen Person bestmöglich geschützt und ihre Verfahrensgarantien effektiv durchgesetzt werden? Um diese Fragestellungen und – ganz allgemein – die Verteidigung in Strafverfahren mit grenzüberschreitenden Sachverhalten vertiefend zu erörtern, haben die Strafverteidigungsvereinigungen aus Deutschland, Schweiz und Österreich das Dreiländerforum Strafverteidigung ins Leben gerufen. Es wird künftig einmal jährlich abwechselnd in einem der drei Länder stattfinden. Der Gründungsakt, das 1. Dreiländerforum Strafverteidigung, fand auf Einladung der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen am 18. und 19. 02. 2011 in Anwesenheit zahlreicher Teil-nehmender aus allen drei Ländern sowie aus Luxemburg und Lichtenstein in Innsbruck statt.