Kommunale Benutzungsgebühren werden in der Praxis regelmäßig in Form von Einheitspreisen erhoben. In der privaten Wirtschaft ist es demgegenüber vollkommen üblich, den Preis als Marketinginstrument einzusetzen, um Gewinne langfristig zu steigern. Als erfolgswirksames Mittel der Preispolitik steht den Unternehmern insbesondere die Preisdifferenzierung zur Verfügung. Wieso sollte dies nicht auch für die öffentliche Hand von Interesse sein?Gerade in Bereichen, in denen kommunale Anbieter von Leistungen in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen oder Einrichtungen anderer Kommunen treten, besteht - um konkurrenzfähig zu bleiben - ein Interesse dieser Institutionen, sich ähnlicher Preisgestaltungen zu bedienen. Dies gilt insbesondere für Theater, Schwimmbäder und Volkshochschulen.Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, ob Preisdifferenzierungen bei der Erhebung von Gebühren Anwendung finden sollten und dürften.Hierzu werden die ökonomischen Grundlagen von Preisdifferenzierungen dargestellt und es wird analysiert, ob und inwieweit es auch für die Kommunen von Interesse sein kann, bei der Tarifgestaltung von Gebühren differenzierende Preissysteme für sich nutzbar zu machen. Die zentrale Frage dieser Arbeit ist die rechtliche Zulässigkeit von Gebührendifferenzierungen bei der Erhebung kommunaler Benutzungsgebühren. Hierbei wird auf die Vorgaben des nordrhein-westfälischen Kommunalabgabengesetzes, des Verfassungs- und Europarechts eingegangen. Ebenso wird die Frage behandelt, inwieweit die Rechtslage anders zu beurteilen ist, sofern anstelle einer Gebühr ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird.Das Werk richtet sich insbesondere an Praktiker und soll Kommunen als Arbeitshilfe dienen, Preismodelle kommunaler Einrichtungen zu gestalten.Pia Sophie Weißenfeld studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Während ihrer Promotion arbeitete Sie von 2018 bis 2020 als wissenschaftliche Mitarbeiterin in steuerberatenden Rechtsanwaltsgesellschaften in München und Frankfurt am Main und ist seit 2021 Rechtsreferendarin am Landgericht Frankfurt am Main.