Der Obere im kirchlichen Verwaltungsbeschwerdeverfahren - zwischen Effizienz der Verwaltung und Rechtsschutz im Verfahren. Can. 1739 CIC/1983 zählt sieben Entscheidungsmöglichkeiten über die Beschwerde auf. Ist der Spielraum des kirchlichen Oberen damit auf sieben mögliche Maßnahmen beschränkt? Handelt es sich um eine bloß beispielhafte Aufzählung, die dem Oberen völlige Handlungsfreiheit lässt? Welche Kriterien und Orientierungslinien sind dem Oberen zur Hand gegeben? Ekklesiologische und rechtstheoretische Grundlagen der hierarchischen Beschwerde und deren Umsetzung im kirchlichen Verwaltungsrecht (Subsidiaritätsprinzip, Rechtsschutzanliegen, konkrete Verfahrensschritte usw.) werden untersucht. Ebenso die strukturelle Position des hierarchischen Oberen im Gesamtgefüge des kirchlichen Verwaltungsaufbaus: Im Spannungsfeld zwischen bestmöglicher Effektivität der Verwaltung und notwendigem Schutz der Rechte der Gläubigen.
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