Seit langer Zeit wird die strenge sektorale Trennung des deutschen Gesundheitswesens in ambulante Versorgung einerseits und stationäre Versorgung andererseits als ein Hauptgrund für Ineffizienzen im System genannt. Dies manifestiert sich in den bekannten Doppeluntersuchungen, Schnittstellenproblemen und Kommunikatio- defiziten. Es verwundert daher nicht, dass der Gesetzgeber einer verbesserten V- zahnung der beiden Sektoren seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts hohe Priorität einräumt. Erste erfolgreiche Ansätze einer Entwicklungen zu mehr Integration sind allerdings erst seit der 2004 erfolgten Reform der im Jahre 2000 geschaffenen Möglichkeit zur "Integrierten Versorgung" nach §§ 140 a-d SGB V zu verzeichnen. Dabei scheint unstrittig, dass entsprechende Versorgungskonzepte zu mehr Effizienz und möglichst auch zu einer verbesserten Qualität der Patientenversorgung führen so- ten. Zumindest im Rahmen der umlagenfinanzierten gesetzlichen Krankenversic- rung erfordert eine streng wissenschaftliche Vorgehensweise dabei die Durchführung breit angelegter, kontrollierter Studien, in denen die neuen Versorgungskonzepte hinsichtlich Outcome und Effizienz mit der Status Quo Versorgung verglichen werden können. Hier offenbart sich jedoch schnell ein Problem, denn bereits die Schaffung entsprechender Strukturen für die integrierte Versorgung, etwa in Form von Schw- punktpraxen für bestimmte Krankheitsbilder, erfordert erhebliche Investitionen. Da in Deutschland 90% der Bevölkerung Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung sind, erfordert dies fast zwingend eine Kooperation mit diesen Kostenträgern. Diese werden aber nur dann bereit sein, entsprechende Projekte zu unterstützen, wenn sie von deren ökonomischen und qualitativen Vorteilen überzeugt sind. Dies kann u. a.
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