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Effizienz der Wahrnehmung, Wahlfreiheit und Gleichbehandlung der Rechteinhaber - dies alles will die Europäische Kommission mit der Einführung von Wettbewerb zwischen musikalischen Verwertungsgesellschaften im Online-Bereich erzielen. Die Frage, ob diese Ziele künftig erreicht werden, ist Gegenstand dieser Untersuchung. Das mit der Entscheidung gegen Mitglieder der CISAC vom 16.07.2008 in hartes Recht umgesetzte Konzept der Kommission wird hierzu mittels einer kritischen Auseinandersetzung mit der Effizienz als Rechtsprinzip auf seine Auswirkungen auf die europäische Landschaft der…mehr

Produktbeschreibung
Effizienz der Wahrnehmung, Wahlfreiheit und Gleichbehandlung der Rechteinhaber - dies alles will die Europäische Kommission mit der Einführung von Wettbewerb zwischen musikalischen Verwertungsgesellschaften im Online-Bereich erzielen. Die Frage, ob diese Ziele künftig erreicht werden, ist Gegenstand dieser Untersuchung. Das mit der Entscheidung gegen Mitglieder der CISAC vom 16.07.2008 in hartes Recht umgesetzte Konzept der Kommission wird hierzu mittels einer kritischen Auseinandersetzung mit der Effizienz als Rechtsprinzip auf seine Auswirkungen auf die europäische Landschaft der Verwertungsgesellschaften hin untersucht. Wie sich zeigt, sind die Situation der Musikindustrie im Internetzeitalter und die gestörte Vertragsparität im Urheberrecht tragende Gründe dafür, dass die Einführung von Wettbewerb die kollektive Wahrnehmung effizienter machen wird, Wahlfreiheit und Gleichbehandlung der Rechteinhaber - vor allem der Urheber - in der Praxis aber erheblichen Bedenken ausgesetzt ist.
Autorenporträt
Der Autor: Sebastian Gorski wurde 1980 in Walsrode geboren. 2000 nahm er zunächst das Studium der Betriebswirtschaftslehre an der European Business School in Östrich-Winkel auf. 2001 wechselte er an die Universität Marburg, um Rechtswissenschaften zu studieren, und legte dort das Erste juristische Staatsexamen im Juni 2006 ab. Von Oktober 2006 bis Oktober 2007 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei in Frankfurt am Main. Seit Februar 2008 leistet er seinen juristischen Vorbereitungsdienst beim Oberlandesgericht Hamburg.