Vorliegende Untersuchung hat die gemeinschaftsrechtliche Würdigung der Untersagung des Linkhandels durch Google zum Gegenstand. Zunächst wird die Entstehungsgeschichte des Unternehmens dargestellt und die mit der unternehmenseigenen Suchmaschine zusammenhängenden relevanten Begriffe werden erläutert; im Anschluss hieran wird der Zweck des Art. 82 EG sowie dessen Verhältnis zu anderen Normen des EG-Wettbewerbrechts aufgezeigt. Im Hauptteil erfolgt ein Abgleich des Sachverhaltes mit den jeweiligen Tatbestandsmerkmalen des Art. 82 EG. Abschließend werden die Rechtsfolgen einer Zuwiderhandlung gegen Art. 82 EG aufgeführt und das Ergebnis der Untersuchung zusammengefasst