Der Inhalt von EG-Richtlinien und die Rigidität der Umsetzungspflicht führen zunehmend zu Problemen bei der Einpassung von Umsetzungsgesetzen in nationales Recht. So werden Umsetzungsdefizite häufig mit "Systembrüchen" aufgrund von Unterschieden zwischen nationalem und EG-Regelungskonzept begründet. Zudem können auch EG-Richtlinien eine Rückwirkung entfalten und nach Fristablauf gegebenenfalls rückwirkend umzusetzen sein. Ferner stellt sich die Frage, welche Vor- und Nachwirkungen eine EG-Richtlinie entfalten kann. Die hier betroffenen Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Kontinuität und der Systemgerechtigkeit werden zunächst auf ihre verfassungsrechtliche Berechtigung hin untersucht. Sodann wird herausgearbeitet, ob vergleichbare Gebote auch im Gemeinschaftsrecht bestehen; anschließend, inwieweit bei der EG-Richtlinienumsetzung Spielraum für Übergangsgerechtigkeit eröffnet ist.