Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 1,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Katholisch-Theologische Fakultät), Veranstaltung: Kirchliches und staatliches Eherecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland nimmt die Zahl der Ausländer von Jahr zu Jahr zu. Einergroßer Teil von ihnen kommt aus islamischen Ländern, so dass der Islaminzwischen zur drittgrößten Glaubensgemeinschaft - nach der römischkatholischenund evangelischen Kirche - in unserem Landherangewachsen ist. Rund 2,5 Millionen Muslime leben heute inDeutschland1, Tendenz steigend.Dieses gesellschaftlichen Neben- und vor allem auch Miteinander vonMenschen völlig unterschiedlicher Kulturkreise hat - abgesehen vonvielen Problemen die dieser "clash of cultures" natürlich auch nach sichgezogen hat - dazugeführt, dass die Anzahl der Eheschließungenzwischen katholischen Frauen und muslimischen Männern ständigzunimmt. Ehen zwischen muslimischen Frauen und katholischen Männernkommen dagegen kaum vor, da das islamische Recht eine solche Heiratverbietet, es sei denn, der Mann tritt zum Islam über.Die folgende Darstellung zum Thema "Das Eherecht im ökumenischenKontext: Das islamische Eheverständnis unter besondererBerücksichtigung der Auflösung der Ehe" möchte einen ersten Überblicküber das islamische Eheverständnis und seine Ehevorstellung geben,wobei ein besonderer Schwerpunkt auf das Verfahren und die Praxis derEheauflösung gelegt werden soll. Weiterhin soll herausgearbeitet werden,inwieweit sich dieses Eheverständnis von dem der katholischen Lehreunterscheidet bzw. ob diese doch tiefergehenden Unterschiede überhauptmiteinander vereinbar sind.In einem ersten Schritt soll anhand eines kurzen Überblicks über die Lehredes Islams sowie mittels weiterer Grundlagen in die Materie eingeführtwerden. Anschließend soll näher auf das eigentliche Thema der Arbeit,nämlich die Bedeutung der Ehe nach islamischen Recht sowie auf formaleBestimmungen der Eheschließung im Islam eingegangen werden. Einen weiteren Themenblock bildet dann die Auflösung der Ehe nachislamischen Recht. Es sollen hierbei verschiedene Arten der Eheauflösungerläutert sowie an den jeweils unterschiedlichen Verfahren in denMaghreb-Staaten die doch oftmals recht divergierende Anwendung in denislamischen Ländern beispielhaft dargestellt werden. Abschließend solldann noch der Fall der katholisch-islamischen Mischehe aus Sicht beiderReligionsgemeinschaften betrachtet werden.1 Vgl. SEKRETARIAT DER DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ (Hrsg.), Christen und Muslime inDeutschland (Arbeitshilfen, Bd. 172), Bonn 2003, S. 11. (Künftig zitiert als: SEKRETARIATDER DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ, Muslime.)
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