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Das indische Recht kennt kein einheitliches Familienrecht, vielmehr besteht eine personale wie regionale Rechtszersplitterung. Dabei verfügen die Glaubensgemeinschaften der Hindus, Buddhisten, Jainas und Sikhs über ein staatlich normiertes Eherecht, ebenso wie Christen und Parsen. Dagegen sind die Eherechte von Moslems und Juden nur in geringem Maße kodifiziert. Neben diesen an die Religionszugehörigkeit anknüpfenden Eherechten bietet der indische Gesetzgeber jedermann die Möglichkeit, sich unabhängig von seiner Religionszugehörigkeit für ein ziviles Eherecht zu entscheiden. Die Arbeit stellt…mehr

Produktbeschreibung
Das indische Recht kennt kein einheitliches Familienrecht, vielmehr besteht eine personale wie regionale Rechtszersplitterung. Dabei verfügen die Glaubensgemeinschaften der Hindus, Buddhisten, Jainas und Sikhs über ein staatlich normiertes Eherecht, ebenso wie Christen und Parsen. Dagegen sind die Eherechte von Moslems und Juden nur in geringem Maße kodifiziert. Neben diesen an die Religionszugehörigkeit anknüpfenden Eherechten bietet der indische Gesetzgeber jedermann die Möglichkeit, sich unabhängig von seiner Religionszugehörigkeit für ein ziviles Eherecht zu entscheiden. Die Arbeit stellt die verschiedenen Rechte und ihre Anwendung vor ihrem religiösen, geschichtlich-kulturellen und sozialen Hintergrund dar. Abschließend wird die Anwendbarkeit der indischen Eherechte in Deutschland im Lichte des ordre-public-Vorbehalts erörtert.
Autorenporträt
Die Autorin: Alexandra von Oppen, geborene von Weyhe, wurde 1969 in Bonn geboren und lebte von 1985 bis 1987 in Neu Delhi. Sie studierte Rechtswissenschaften in Feiburg im Breisgau, Genf und Heidelberg und war im Anschluss an das Referendariat am OLG München von 1998 bis 2000 Wissenschaftliche Assistentin an der Ludwig-Maximilians-Universität München. 2003 erfolgte dort die Promotion. Die Autorin war zunächst für einen Berliner Bundesverband tätig, seit 2003 arbeitet sie im Bayerischen Staatsdienst.