Vor dem Hintergrund des maßgeblich aus dem Recht auf rechtliches Gehör abgeleiteten Gebots, dass jedermann sein Recht im zivilgerichtlichen Verfahren verfolgen oder verteidigen können muss, ohne befürchten zu müssen wegen des hierzu erforderlichen Vortrags wiederum rechtlich in Anspruch genommen zu werden, stellt sich die Frage, ob sich der Betroffene mit ehrschutz- bzw. persönlichkeitsrechtlichen Ansprüchen gegen verletzende Äußerungen zur Wehr setzen kann, wenn diese im Rahmen oder in Bezug auf einen solchen Prozess abgegeben wurden. Dabei überschneiden sich materiellrechtliche und prozessrechtliche Fragestellungen.
Die Arbeit geht der seit Jahrzehnten kontrovers diskutierten Frage eines etwaigen »Äußerungsprivilegs« im Zivilprozess nach und differenziert dabei nach den verschiedenen Rollen, etwa als Partei, Anwalt, Zeuge, Sachverständiger oder außenstehender Dritter. Sie macht Vorschläge zur Lösung der widerstreitenden Interessen und Grundrechtspositionen und zu ihrer prozessualen Bewältigung.
Die Arbeit geht der seit Jahrzehnten kontrovers diskutierten Frage eines etwaigen »Äußerungsprivilegs« im Zivilprozess nach und differenziert dabei nach den verschiedenen Rollen, etwa als Partei, Anwalt, Zeuge, Sachverständiger oder außenstehender Dritter. Sie macht Vorschläge zur Lösung der widerstreitenden Interessen und Grundrechtspositionen und zu ihrer prozessualen Bewältigung.