Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Theologie - Biblische Theologie, Note: 1,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Katholische-Theologische Fakultät), Veranstaltung: Der Dekalog - moralphilosophische und theologische Aspekte, Sprache: Deutsch, Abstract: Nimmt man das - nach der rezipierten Zählweise - vierte Gebot des Dekalogs alsAusgangspunkt dieser Hausarbeit, muss man zunächst feststellen, dass es einemim Alten Testament in zweifacher Gestalt - bedingt durch die beidenDekalogfassungen in Ex 20 und Dtn 5 - begegnet. Das Elterngebot stellt daszweite der beiden positiv formulierten Gebote im Dekalog dar und das letzte, daseine eigene Begründung bzw. Motivierung besitzt. Die etwas erweiterte Form desDeuteronomiums bietet zusätzlich einen Rückverweis bzw. eine Zitatformel undeine Ausweitung der Motivierung.Unter den anderen Gesetzestexten des Alten Testaments finden sich sowohlpositive als auch negative Versionen des Elterngebots. So heißt es in Dtn 27,16:"Verflucht, wer Vater oder Mutter schmäht." Im Bundesbuch finden sich darüberhinaus zwei Einschübe im kasuistischen Stil, welche die Todesstrafe fürHandlungen gegen die Eltern (Schläge, Verfluchung) fordern. Die Todesstrafe fürjemanden, der seine Eltern schlägt, findet sich ebenfalls in Lev 20,9 und Spr20,20. Dagegen ist mit Lev 19,3 auch eine positive Forderung außerhalb desDekalogs gegeben. "Fürchten" bedeutet hier im Gesamtzusammenhang von Lev19 "Ehrfurcht haben". An dieser Stelle erscheinen die Eltern schon beinahe alsRepräsentanten Gottes, denen gegenüber die heranwachsenden Kinder diegleiche Haltung, die das Volk gegenüber Jahwe einnehmen soll, entgegenbringensollen.Lange wurde das Elterngebot auch in der abendländischen Kultur alsDisziplinierungsmittel für Kinder eingesetzt. Gehorsamkeit gegenüber derelterlichen Autorität wurde in den Katechismen gefordert und so wirkte diesesGebot schon von früh an auf die Kinder - nicht selten als erdrückende Last. Selbstim Katechismus von 1993 ist zulesen: "Die Kindesliebe zeigt sich in Folgsamkeitund wahrem Gehorsam. [...] Solange das Kind bei den Eltern wohnt, muß es jederAufforderung der Eltern gehorchen, die seinem eigenen Wohl oder dem derFamilie dient." Darüber hinaus wurde das Gebot dahin ausgedehnt, dass es auchAutoritäten wie Vorgesetzte, Staat und Kirche umfasst.Decken sich diese Interpretationen aber auch mit dem Ursprungsimpuls desElterngebots im Dekalog oder hatte dieses Gebot im Alten Testament zunächsteine gänzlich andere inhaltliche Belegung?In der vorliegenden Hausarbeit soll nun einerseits auf die Frage nach demursprünglichen Inhalt des Elterngebots eingegangen werden. [...]
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