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Dem englischen Ansatz folgend haben die australischen Gerichte auf die Entwicklung eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts verzichtet. Dagegen sind sie zum Teil vom englischen Erbe auf dem eng verwandten Gebiet des Diffamierungsrechts abgewichen. Anhand einer historischen Analyse und eines Vergleichs mit dem deutschen und dem U.S.-amerikanischen Recht werden diese Entwicklungen dargestellt und ihre Gründe erörtert. Dabei werden auch die Möglichkeiten der richterlichen Rechtsfortbildung in England und Australien auf dem Gebiet des Persönlichkeitsschutzes angesprochen.

Produktbeschreibung
Dem englischen Ansatz folgend haben die australischen Gerichte auf die Entwicklung eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts verzichtet. Dagegen sind sie zum Teil vom englischen Erbe auf dem eng verwandten Gebiet des Diffamierungsrechts abgewichen. Anhand einer historischen Analyse und eines Vergleichs mit dem deutschen und dem U.S.-amerikanischen Recht werden diese Entwicklungen dargestellt und ihre Gründe erörtert. Dabei werden auch die Möglichkeiten der richterlichen Rechtsfortbildung in England und Australien auf dem Gebiet des Persönlichkeitsschutzes angesprochen.
Autorenporträt
Der Autor: Gregory Dening Taylor, LL.M. (Marburg) ist Dozent an der Universität Adelaide, Australien. Nach Abschluß einer germanistischen und juristischen Ausbildung in Australien hat er in Deutschland weiter studiert und in Australien als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Oberlandesgericht gearbeitet.