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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Öffentliche Verwaltung, Note: 1,3, , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll den Nutzen des neuen Personalausweises im eGovernment, also der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, herausarbeiten. Hierzu werden die einzelnen Funktionen des neuen Personalausweises, auch unter datenschutzrelevanten Aspekten, betrachtet und vorgestellt. Da die Aktivierung der Funktionen in den ersten Jahren nach Einführung freiwillig erfolgte, soll auch untersucht werden, wie verbreitet der neue Personalausweis inklusive der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Öffentliche Verwaltung, Note: 1,3, , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll den Nutzen des neuen Personalausweises im eGovernment, also der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, herausarbeiten. Hierzu werden die einzelnen Funktionen des neuen Personalausweises, auch unter datenschutzrelevanten Aspekten, betrachtet und vorgestellt. Da die Aktivierung der Funktionen in den ersten Jahren nach Einführung freiwillig erfolgte, soll auch untersucht werden, wie verbreitet der neue Personalausweis inklusive der aktivierten Funktionen in Deutschland aktuell ist. Zur besseren Einordnung des Nutzens wird als Praxisbeispiel die online Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses herangezogen. An diesem Beispiel soll verdeutlicht werden, welche Vorteile oder Nachteile die digitale Beantragung gegenüber der analogen Beantragung für Nutzer*innen aber auch Mitarbeiter*innen der Verwaltung haben. Spätestens seit der Verabschiedung des Onlinezugangsgesetzes im August 2017, welches Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen verpflichtet, sämtliche Verwaltungsleistungen ab 01.01.2023 auch in digitaler Form anzubieten, stehen die Verwaltungen in Sachen Digitalisierung unter Druck. Bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen oder auch privaten Leistungen gibt es häufig ein Problem. Bei einem online ausgefüllten Antrag ist es schwierig zu ermitteln, ob die beantragende Person auch wirklich die Person ist, welche den Antrag ausgefüllt hat. Häufig ist hier dann die Lösung, den Antrag auszudrucken, händisch zu unterschreiben, wieder einzuscannen und dem Empfänger zu schicken. Eine weitere Lösung des Bundes war die sogenannte DE-Mail, also eine zur Person eindeutig zugeordnete E-Mail-Adresse. Auch hier musste der Antrag jedoch an eine E-Mail angehangen und erst dann abgeschickt werden, ein direktes online Ausfüllen und Abschicken ist also nicht möglich. Hierbei soll der 2010 eingeführte neue Personalausweis Abhilfe schaffen. Mit einer online Authentisierungsfunktion und der Funktion, Anträge online und qualifiziert zu signieren, soll das Bearbeiten von Anträgen medienbruchfrei möglich sein.
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