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Eine immer größer werdende Zahl von Strafverfahren wird ohne Hauptverhandlung beendet. Wenn eine solche stattfindet, wirken sich die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens vorbestimmend aus. Zeitgemäße Strafverteidigung erfordert daher ein möglichst frühzeitiges Tätigwerden des Verteidigers. Entgegen einer kontinuierlichen Erweiterung der Kompetenzen der Strafverfolgungsbehörden hat eine entsprechende Anpassung der Verteidigungsrechte im Ermittlungsverfahren nicht stattgefunden. Hier setzt die Arbeit an und zeigt auf, inwieweit bestehende Verteidigungsdefizite vom Verteidiger durch die…mehr

Produktbeschreibung
Eine immer größer werdende Zahl von Strafverfahren wird ohne Hauptverhandlung beendet. Wenn eine solche stattfindet, wirken sich die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens vorbestimmend aus. Zeitgemäße Strafverteidigung erfordert daher ein möglichst frühzeitiges Tätigwerden des Verteidigers. Entgegen einer kontinuierlichen Erweiterung der Kompetenzen der Strafverfolgungsbehörden hat eine entsprechende Anpassung der Verteidigungsrechte im Ermittlungsverfahren nicht stattgefunden. Hier setzt die Arbeit an und zeigt auf, inwieweit bestehende Verteidigungsdefizite vom Verteidiger durch die Anstellung eigener Ermittlungen ausgeglichen werden können und müssen. Erörtert werden u.a. die strafprozessualen und strafrechtlichen Grenzen anwaltlicher Ermittlungen sowie der Geheimnisschutz der dabei gewonnenen Erkenntnisse. Ausführlich behandelt wird die für die Praxis entscheidende Frage der Erstattungsfähigkeit dabei entstehender Auslagen.
Die praxisnahe Arbeit ist insbesondere für engagierte Verteidiger interessant, die sich bereits im Ermittlungsverfahren aktiv für ihre Mandanten einsetzen wollen.
Autorenporträt
Martin Baumann (Dr. phil.) ist Professor für Religionswissenschaft an der Universität Luzern. Seine Forschungsschwerpunkte sind Hinduismus und Buddhismus im Westen, Globalisierung, Migration und Religionspluralismus.