Die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital nach IAS 32 hat erhebliche Bedeutung für alle mittelständischen Gesellschaften, die einen Abschluss nach IAS/IFRS aufstellen. Mit der Übernahme durch die EU sind die IAS/IFRS Teil der europäischen Rechtsordnung geworden. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor unter Anwendung der im Europarecht anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung, welche Auswirkungen die Anwendung des IAS 32 (rev. 2003) für mittelständische Gesellschaften hat. Darauf aufbauend wird dargestellt, warum die Voraussetzungen für eine Übernahme des Standards in europäisches Recht nicht vorlagen und was dies für ein bilanzierendes Unternehmen bedeutet. Anschließend werden die Auswirkungen der im Februar 2008 vom IASB veröffentlichten Änderungen des IAS 32 untersucht.