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Untersucht werden die Eigentumsgewährleistung, der Enteignungsbegriff und die Gemeinwohlbindung der Enteignung. Betrachtet man diese drei Ebenen gemeinsam und hinterfragt die hergebrachten Eigentümlichkeiten der Dogmatik des Art. 14 GG auf ihren Ursprung und Sinn, so lässt sich in der Zusammenschau ein insgesamt stimmiges Konzept der Eigentumsgarantie entwickeln.
Im Ergebnis bedarf die Eigentumsgewährleistung einer Entfaltung als leistungsrechtliche Ausgestaltungsgarantie, während hinsichtlich des Enteignungsbegriffs eine Rückbesinnung auf das ursprüngliche Verständnis der Enteignung als
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Produktbeschreibung
Untersucht werden die Eigentumsgewährleistung, der Enteignungsbegriff und die Gemeinwohlbindung der Enteignung. Betrachtet man diese drei Ebenen gemeinsam und hinterfragt die hergebrachten Eigentümlichkeiten der Dogmatik des Art. 14 GG auf ihren Ursprung und Sinn, so lässt sich in der Zusammenschau ein insgesamt stimmiges Konzept der Eigentumsgarantie entwickeln.

Im Ergebnis bedarf die Eigentumsgewährleistung einer Entfaltung als leistungsrechtliche Ausgestaltungsgarantie, während hinsichtlich des Enteignungsbegriffs eine Rückbesinnung auf das ursprüngliche Verständnis der Enteignung als Instrument für hoheitliche Güterbeschaffung angezeigt ist. Die Gemeinwohlbindung der Enteignung entpuppt sich schließlich weitgehend als eine für alle Grundrechtseingriffe geltende Selbstverständlichkeit.

Ausgezeichnet mit den Förderpreisen des Freundeskreises der Düsseldorfer Juristischen Fakultät e.V. sowie der Köhler-Osbahr-Stiftung zur Förderung von Kunst und Wissenschaft.
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Rezensionen
»Riedels Werk ist eine gut lesbare, eigenständige Positionierung im eigentumsverfassungsrechtlichen Diskurs und damit ein lesenswerter Beitrag zur Entzauberung der Eigentumsverfassung.« Michael Droege, in: Der Staat, Bd. 54 4/2015

»Die Arbeit widmet sich bekannten und viel diskutierten Themen, sie setzt gleichwohl einige neue Akzente in der vielschichtigen und komplexen Dogmatik der Eigentumsgewährleistung, sie enthält auch einige teilweise kühne Thesen [...]. Sie ist in jedem Fall lesenswert.« Hans-Jürgen Papier, in: Archiv des öffentlichen Recht, Bd. 139, 1/2014