Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind Fragen des Schutzes des privaten ausländischen Eigentums durch das geltende Völkerrecht. Die Natur die ser Rechtsmaterie macht ihre kontinuierliche Beobachtung - insbesondere auch aus der Sicht kapitalexportierender Länder 1 - notwendig: Als Teilaus schnitt des völkerrechtlichen Fremdenrechts sind die Normen über den Ei gentumsschutz zu keinem Zeitpunkt unabänderlich fixiert 2. Das Fremden recht gestaltet sich in ständiger Anpassung der Interessen 3 des Aufenthalts staats, des Heimatstaats und des Fremden 4. Für den Bereich der Beziehungen 1 Vgl. zu den deutschen Investitionen im Ausland und ihrem rechtlichen Rah men E. -H. jüttner, Förderung zum Schutz deutscher Direktinvestitionen in Entwick lungsländern (1975). - Zu den wirtschaftlichen Gründen für die Entscheidung zugun sten von Direktinvestitionen im Ausland vgl. Deutscher Industrie- und Handels tag, Investieren im Ausland: Was deutsche Unternehmen draußen erwartet (1980), S. 59ff. ; A. Halbach et al. , Investitionspolitik der Entwicklungsländer und deren Aus wirkung auf das Investitionsverhalten deutscher Unternehmer, Ein Forschungsprojekt des Ifo-Instituts im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (1981), S. 167 f( Vgl. auch Politische Investitionsrisiken in den Entwicklungsländern, Erfahrungen der D. E. G. , D. E. G. -Materialien Nr. 6 (1978). - Siehe zu den deutschen Direktivestitionen in der dritten Welt auch die Angaben bei S. Schultzl D. Schumacherl H. Wilkens, Wirt schaftliche Verflechtung der Bundesrepublik Deutschland mit den Entwicklungslän S. 128 ff. dern (1980), 2 Vgl. hierzu K. Doehring, Die allgemeinen Regeln des völkerrechtlichen Frem denrechts und das deutsche Verfassungsrecht (1963), S. 7. R. B.
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