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Die dogmatischen Grundsätze zur Auslegung der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie wurden lange Zeit durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geprägt. Sie waren anwendungsorientiert auf die praktische Lösung enteignungsrechtlicher und staatshaftungsrechtlicher Fallgestaltungen zugeschnitten. Das Bundesverfassungsgericht ging einen anderen Weg und entwickelte eine an verfassungsrechtlichen Grundsätzen orientierte Interpretation des Art. 14 GG, zu deren Beachtung es die Fachgerichte im Jahre 1981 im Zusammenhang mit der Naßauskiesungsentscheidung aufforderte. Die zwischenzeitlichen…mehr

Produktbeschreibung
Die dogmatischen Grundsätze zur Auslegung der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie wurden lange Zeit durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geprägt. Sie waren anwendungsorientiert auf die praktische Lösung enteignungsrechtlicher und staatshaftungsrechtlicher Fallgestaltungen zugeschnitten. Das Bundesverfassungsgericht ging einen anderen Weg und entwickelte eine an verfassungsrechtlichen Grundsätzen orientierte Interpretation des Art. 14 GG, zu deren Beachtung es die Fachgerichte im Jahre 1981 im Zusammenhang mit der Naßauskiesungsentscheidung aufforderte. Die zwischenzeitlichen Anpassungsmaßnahmen der Fachgerichte werden dem vordergründig gerecht, verdecken aber fortbestehende grundsätzliche Unterschiede, weshalb auch heute noch in vielen Fragen erhebliche Unsicherheit herrscht. Die Arbeit zeigt diese Unterschiede am Beispiel des Denkmalschutzrechts auf und entwickelt ein Interpretationsmodell der Eigentumsgarantie, das sowohl den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nach Beachtung verfassungsrechtlicher Bindungen als auch den praktischen Bedürfnissen der Rechtsanwender Rechnung trägt, die auf klare und einfache Abgrenzung angewiesen sind.