Vor dem Hintergrund eines wachsenden Interesses an der Eigenverwaltung setzt sich der Verfasser mit der im Kern von Wissenschaft und Praxis bislang noch nicht eingehend analysierten Frage auseinander, ob auch dem eigenverwaltenden Schuldner ein Zugang zur Restschuldbefreiung nach den
286 ff. InsO eröffnet werden kann. Er untersucht, wie sich die Eigenverwaltung und Restschuldbefreiung sowohl im Sinne einer optimalen Gläubigerbefriedigung als auch in einer die Schuldnerinteressen ausreichend berücksichtigenden Art und Weise sinnvoll miteinander kombinieren lassen. Erörtert wird daran anschließend die Frage, ob die Vorschriften der Eigenverwaltung grundsätzlich auch im Restschuldbefreiungsverfahren zur Anwendung kommen können oder ob die Besonderheiten des eigenverwalteten Insolvenzverfahrens zumindest eine modifizierende Auslegung der
286 ff. InsO erforderlich erscheinen lassen.
286 ff. InsO eröffnet werden kann. Er untersucht, wie sich die Eigenverwaltung und Restschuldbefreiung sowohl im Sinne einer optimalen Gläubigerbefriedigung als auch in einer die Schuldnerinteressen ausreichend berücksichtigenden Art und Weise sinnvoll miteinander kombinieren lassen. Erörtert wird daran anschließend die Frage, ob die Vorschriften der Eigenverwaltung grundsätzlich auch im Restschuldbefreiungsverfahren zur Anwendung kommen können oder ob die Besonderheiten des eigenverwalteten Insolvenzverfahrens zumindest eine modifizierende Auslegung der
286 ff. InsO erforderlich erscheinen lassen.