Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 1987 im Fachbereich BWL - Informationswissenschaften, Informationsmanagement, Note: keine, Kyoto Sangyo University (German Department), Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Literaturthesaurus kann nicht das Ergebnis einer wissenschaftlichen Klärung der in ihm enthaltenen Begriffe sein, sondern er muss dieser vorangehen. Es erscheint praktischer, Explikationen literarischer Begriffe in einer Datenbank zu speichern, die etwa einer Universitätsbibliothek angeschlossen wäre und von der dortigen literaturwissenschaftlichen Abteilung "verwaltet" würde. Von dort aus wäre die Information jederzeit abrufbar, entweder postalisch übermittelt, oder von Computer zu Computer. Die Grundlage einer solchen Sammlung von ständig revidierten Definitionen mit periodisch ergänzten Literaturangaben könnte ein Literaturthesaurus (der auch in Buchform erhältlich wäre) sein. Er würde sozusagen das (selbst immer wieder revidierte und vervollständigte) "Gerüst" abgeben, dessen "slots" je nach vorhandenen Experten nach einem festgelegten Format allmählich mit Explikationen "gefüllt" würden. Der Experte, der für die jeweilige Definition des Begriffs verantwortlich zeichnet, könnte auch dazu verpflichtet werden, die Literaturangaben auf dem neuesten Stand zu halten. Nach und nach würde es sich einbürgern, dass literaturwissenschaftliche Arbeiten, die sich nicht ausdrücklich von der Sprachfestlegung in der Datenbank absetzen und diese durch eine neue ersetzen, in ihrer Begriffsverwendung auf die Definition der Datenbank bezogen würden. Auf diese Weise könnte sich allmählich eine gewisse Einheitlichkeit der Terminologie durchsetzen. Und nur in diesem (mittelbaren) Sinne könnte ein Literaturthesaurus tatsächlich zur "Verwissenschaftlichung" der literaturwissenschaftlichen Begriffe beitragen.
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