Die Unterstützung für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, ist im derzeitigen System unzureichend. Das Strafrechtssystem schützt Gewalt aus einer Perspektive, die weit von der Realität derjenigen entfernt ist, die es schützen soll, und es ist nicht in der Lage, die freie Ausübung der Sexualität zu schützen. Statistische Daten belegen die Unwirksamkeit des Strafrechtssystems, wenn es zum Schutz von Frauen eingesetzt wird. Der Diskurs bedient sich der Demagogie und stützt sich auf Elemente wie die Grundsätze der Gleichheit, der Legalität und der Menschlichkeit, um Ziele zu erreichen, die nicht ausdrücklich genannt werden. Bei geschlechtsspezifischer Gewalt kommt es zu einer Viktimisierung, denn formal gesehen sind Männer immer die Angreifer und Frauen die Opfer. Die Einschaltung der Strafjustiz zum Schutz der Frauen bedeutet oft eine doppelte Viktimisierung, da das Schutzsystem unwirksam ist und der Schutzdiskurs implizit kriminalisiert wird. Das Gesetz allein kann die Opfernicht schützen, und es bedarf einer Reihe miteinander verbundener Maßnahmen, wie psychologische Betreuung und soziale Aufmerksamkeit, damit die Frauen nicht "Opfer" der Vorschriften werden, die sie schützen sollen.
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