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Andrea Czelk
Broschiertes Buch

"Ein Kind des Verkehrs"?

Über die allmähliche Verfertigung des Rechts am Beispiel der Sicherungsübereignung um 1900

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"Die Sicherungsübereignung steht nicht im Gesetz, ist aber zulässig" - mit dieser im Lehrbetrieb üblichen Darstellung scheint alles gesagt. Gleichwohl haben sich die Methodenlehren in allen politischen Umbruchsituationen auf die Sicherungsübereignung als Beispiel für eine außergesetzliche Rechtserzeugung bezogen. War es in der Weimarer Epoche die wirtschaftliche Not, welche die Zeitgenossen hadern ließ, so war es bei den Nationalsozialisten die "Heimlichkeit" - eng verbunden mit der Kritik an den BGB-Verfassern, die eine Gesetzgebungstechnik entwickelt hatten, die mit der Idee eines "FÃ...