Die Sorge um die Zwangsbeitreibung von Steuern in Kamerun ist nicht erst seit heute bekannt. Sie hat schon immer die Aufmerksamkeit der Rechtswissenschaft und der Rechtsprechung über die vom Steuergesetzgeber festgelegten Regeln hinaus auf sich gezogen. Aus diesem Grund haben wir im Rahmen unseres Ansatzes eine grundlegende Frage gestellt: Kann man angesichts der Vorrechte der Steuerverwaltung behaupten, dass die Verfahren zur Zwangseintreibung, wie sie in den Steuergesetzen festgelegt sind und in der Praxis durchgeführt werden, die Entfaltung des Steuerzahlers gewährleisten? Die Antwort auf diese Frage ermöglicht es uns, die Praxis der Zwangseintreibung von Steuern zu beschreiben, die durch Verstöße verstärkt wird, und anschließend die Praxis der Zwangseintreibung von Steuern zu analysieren, die von der Steuerverwaltung und dem Steuerzahler verbessert werden muss.