Emmeline Pankhurst (1858-1928) war die bekannteste und radikalste jener 'Suffragetten', die vor dem Ersten Weltkrieg mit beinahe allen Mitteln für das Wahlrecht der Frauen kämpften und damit nicht nur die englischen Männer in Schrecken versetzte.
In ihrer 1914 erstmals erschienen Autobiographie erzählt Pankhurst von ihrer Jugend als behütete 'höhere Tochter' in Manchester, von ihrer allmählichen Entwicklung zur Frauenrechtlerin, vor allem aber von ihrem Kampf für das Frauenwahlrecht, der ganz harmlos mit Demonstrationen und Eingaben an das Parlament beginnt und mit Hunger- und Durststreiks der immer wieder zu Gefängnisstrafen verurteilten Frauen, Brandlegungen und Bomben endet: ein spannender Blick in die Psyche einer engagierten, tapferen Frau und in die sozialen und politischen Zustände Englands.
In ihrer 1914 erstmals erschienen Autobiographie erzählt Pankhurst von ihrer Jugend als behütete 'höhere Tochter' in Manchester, von ihrer allmählichen Entwicklung zur Frauenrechtlerin, vor allem aber von ihrem Kampf für das Frauenwahlrecht, der ganz harmlos mit Demonstrationen und Eingaben an das Parlament beginnt und mit Hunger- und Durststreiks der immer wieder zu Gefängnisstrafen verurteilten Frauen, Brandlegungen und Bomben endet: ein spannender Blick in die Psyche einer engagierten, tapferen Frau und in die sozialen und politischen Zustände Englands.
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 06.03.2000Überall von Frauen in Ketten gelegt
Wer wider den Stachel der politischen Korrektheit löckt, verdient Respekt und Unterstützung. Allerdings reagiert politische Korrektheit auf Kritik nicht mit Gegengründen, sondern mit Entrüstung. Kritik, die sich nur auf offenkundige Fehler und Ungereimtheiten beruft, perlt an ihr ab. Politische Korrektheit wäre auch entbehrlich, wenn Gründe sie beeinflussen könnten. Eine Kritik muss deshalb die Entrüstung unterlaufen, wenn sie beeindrucken soll.
Georg Friedenberger ("Die Rechte der Frauen". Narrenfreiheit für das weibliche Geschlecht? Wie Feministinnen Gesetze diktieren. Georg Friedenbeger Verlag, Königsbrunn 1999. 292 S., br., 29,- DM) greift den Feminismus im Recht an; die Frauen würden gleichheitswidrig bevorzugt. Er weiß, dass er damit die politische Korrektheit verletzt. Aber er meint es ernst. Seine Attacke hat er im Selbstverlag herausgebracht. Merkwürdigerweise hat er nicht gesehen, dass er auch das Grundgesetz gegen sich hat, vielmehr zu haben scheint. Seit dem 15. November 1994 bestimmt Artikel 3 Absatz 2 Satz 2: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung der bestehenden Nachteile hin." Diese Meisterleistung progressiver Gesetzgebungstechnik lässt allerdings offen, ob die Männer oder die Frauen tatsächlich nicht gleichberechtigt sind, sogar, ob die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung auch den Zugang zum öffentlichen Dienst betrifft. Denn Artikel 33 Absatz 2 gilt unverändert weiter: "Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung Zugang zu jedem öffentlichen Amte", und er geht als die speziellere Norm der allgemeineren über die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung vor. Ausgerechnet an der Stelle, an der der Staat die Gleichberechtigung am ehesten durchsetzen könnte, müsste daher nach den klassischen Regeln der juristischen Methode das reine Leistungsprinzip gelten.
Friedenbergers Auflistung der Frauenprivilegien bei der Bestrafung der Abtreibung, beim Unterhalt nach der Ehescheidung, beim Wehrdienst, bei der Frauenförderung in der öffentlichen Verwaltung und beim Beginn des Rentenalters zeigt freilich, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung meint die "Beseitigung der bestehenden Nachteile" für Frauen, und die klassischen Regeln der juristischen Methode sind nicht das Prinzip, das sie leitet. Demgegenüber beharrt Friedenberger darauf, dass Frauen mündige Individuen sind, die wie Männer in der Liebe, in der Ehe oder im Beruf Glück oder Pech haben können und die Folgen grundsätzlich selbst tragen müssen, soweit sie sie nicht wie die Männer nach irgendwelchen allgemeinen Schadensersatzregeln auf andere abwälzen können. Natürliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern oder den Geschlechterrollen lässt er grundsätzlich nicht gelten. Frauen seien so kriegerisch und sensibel wie Männer, ob auch so intelligent, bleibt offen. Diese Grundeinstellung teilt Friedenberger mit den Feministinnen. Der Unterschied liegt in der Bewertung der Statistik, die zeigt, dass sich Frauen- und Männerkarrieren trotz aller Emanzipationsbemühungen der letzten zweihundert Jahre immer noch letztlich an den traditionellen Geschlechterrollen orientieren. Feministinnen sehen darin eine Unterdrückung der Frau. Friedenberger schreibt nicht ausdrücklich, meint aber wohl, dass sich die Vor- und Nachteile von Männer- und Frauenrollen für die betroffenen Individuen ausgleichen. Den unauflösbaren Rest bucht er unter Tüchtigkeit oder Untüchtigkeit ab.
Friedenberger hat die Widersprüche bei der rechtlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung im Wesentlichen richtig beschrieben. Nur - jeder kennt sie. Friedenberger entrüstet sich zum Beispiel darüber, dass 1971 einige Frauen in einem Illustrierten-Artikel öffentlich bekannt haben: "Ich habe abgetrieben", ohne dass die Staatsanwaltschaft Konsequenzen daraus gezogen hätte. Aber gegen wen richtet sich die Entrüstung? Hätte die öffentliche Meinung nicht so aufschreien müssen wie heute im Falle eines früheren Bundeskanzlers, der nicht verfassungsrechtlich geschütztes Leben vernichtet, sondern Spenden an seine Partei nicht öffentlich bekannt gegeben, also eine Ordnungsvorschrift des Grundgesetzes verletzt hat? Hätte es nicht auch damals Strafanzeigen hageln müssen? Der Grund für das Schweigen liegt darin, dass Gleichberechtigung ein gesellschaftsstrukturelles Problem ist, zu dem man sich nicht widerspruchsfrei äußern kann.
"Frei und gleich an Rechten werden die Menschen geboren und bleiben es. Die sozialen Unterschiede können sich nur auf den gemeinen Nutzen gründen." So beschreibt die französische Menschenrechtserklärung von 1789 die moderne Gesellschaft. Der "gemeine Nutzen" des Kinderkriegens gründet sich aber auf der Ungleichheit der Geburt als Mann oder als Frau. Das kann die Gesellschaft nicht ändern. Also muss sie versuchen, den Unterschied auszugleichen, wie widerspruchsvoll auch immer. Die Frauen verrechnen das Kinderkriegen nicht ohne Grund gegen den Wehrdienst der Männer. Darin scheint ein sozialer Mechanismus zu wirken. Seit die Frauen ihre Bäuche für sich reklamieren und sich für den gemeinen Nutzen des Kinderkriegens nicht ausreichend entschädigt fühlen, werden die Forderungen lauter, sie zum Wehrdienst heranzuziehen. Friedenberger sieht allerdings keinen Zusammenhang zwischen Abtreibungsverbot und Wehrpflicht. Er erörtert jede Rechtseinrichtung für sich. Dabei stößt er natürlich auf allerlei Merkwürdigkeiten, nur nicht auf die, dass die Menschen frei und gleich an Rechten geboren werden, obwohl sich Frauen und Männer von Geburt an unterscheiden.
GERD ROELLECKE
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Wer wider den Stachel der politischen Korrektheit löckt, verdient Respekt und Unterstützung. Allerdings reagiert politische Korrektheit auf Kritik nicht mit Gegengründen, sondern mit Entrüstung. Kritik, die sich nur auf offenkundige Fehler und Ungereimtheiten beruft, perlt an ihr ab. Politische Korrektheit wäre auch entbehrlich, wenn Gründe sie beeinflussen könnten. Eine Kritik muss deshalb die Entrüstung unterlaufen, wenn sie beeindrucken soll.
Georg Friedenberger ("Die Rechte der Frauen". Narrenfreiheit für das weibliche Geschlecht? Wie Feministinnen Gesetze diktieren. Georg Friedenbeger Verlag, Königsbrunn 1999. 292 S., br., 29,- DM) greift den Feminismus im Recht an; die Frauen würden gleichheitswidrig bevorzugt. Er weiß, dass er damit die politische Korrektheit verletzt. Aber er meint es ernst. Seine Attacke hat er im Selbstverlag herausgebracht. Merkwürdigerweise hat er nicht gesehen, dass er auch das Grundgesetz gegen sich hat, vielmehr zu haben scheint. Seit dem 15. November 1994 bestimmt Artikel 3 Absatz 2 Satz 2: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung der bestehenden Nachteile hin." Diese Meisterleistung progressiver Gesetzgebungstechnik lässt allerdings offen, ob die Männer oder die Frauen tatsächlich nicht gleichberechtigt sind, sogar, ob die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung auch den Zugang zum öffentlichen Dienst betrifft. Denn Artikel 33 Absatz 2 gilt unverändert weiter: "Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung Zugang zu jedem öffentlichen Amte", und er geht als die speziellere Norm der allgemeineren über die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung vor. Ausgerechnet an der Stelle, an der der Staat die Gleichberechtigung am ehesten durchsetzen könnte, müsste daher nach den klassischen Regeln der juristischen Methode das reine Leistungsprinzip gelten.
Friedenbergers Auflistung der Frauenprivilegien bei der Bestrafung der Abtreibung, beim Unterhalt nach der Ehescheidung, beim Wehrdienst, bei der Frauenförderung in der öffentlichen Verwaltung und beim Beginn des Rentenalters zeigt freilich, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung meint die "Beseitigung der bestehenden Nachteile" für Frauen, und die klassischen Regeln der juristischen Methode sind nicht das Prinzip, das sie leitet. Demgegenüber beharrt Friedenberger darauf, dass Frauen mündige Individuen sind, die wie Männer in der Liebe, in der Ehe oder im Beruf Glück oder Pech haben können und die Folgen grundsätzlich selbst tragen müssen, soweit sie sie nicht wie die Männer nach irgendwelchen allgemeinen Schadensersatzregeln auf andere abwälzen können. Natürliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern oder den Geschlechterrollen lässt er grundsätzlich nicht gelten. Frauen seien so kriegerisch und sensibel wie Männer, ob auch so intelligent, bleibt offen. Diese Grundeinstellung teilt Friedenberger mit den Feministinnen. Der Unterschied liegt in der Bewertung der Statistik, die zeigt, dass sich Frauen- und Männerkarrieren trotz aller Emanzipationsbemühungen der letzten zweihundert Jahre immer noch letztlich an den traditionellen Geschlechterrollen orientieren. Feministinnen sehen darin eine Unterdrückung der Frau. Friedenberger schreibt nicht ausdrücklich, meint aber wohl, dass sich die Vor- und Nachteile von Männer- und Frauenrollen für die betroffenen Individuen ausgleichen. Den unauflösbaren Rest bucht er unter Tüchtigkeit oder Untüchtigkeit ab.
Friedenberger hat die Widersprüche bei der rechtlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung im Wesentlichen richtig beschrieben. Nur - jeder kennt sie. Friedenberger entrüstet sich zum Beispiel darüber, dass 1971 einige Frauen in einem Illustrierten-Artikel öffentlich bekannt haben: "Ich habe abgetrieben", ohne dass die Staatsanwaltschaft Konsequenzen daraus gezogen hätte. Aber gegen wen richtet sich die Entrüstung? Hätte die öffentliche Meinung nicht so aufschreien müssen wie heute im Falle eines früheren Bundeskanzlers, der nicht verfassungsrechtlich geschütztes Leben vernichtet, sondern Spenden an seine Partei nicht öffentlich bekannt gegeben, also eine Ordnungsvorschrift des Grundgesetzes verletzt hat? Hätte es nicht auch damals Strafanzeigen hageln müssen? Der Grund für das Schweigen liegt darin, dass Gleichberechtigung ein gesellschaftsstrukturelles Problem ist, zu dem man sich nicht widerspruchsfrei äußern kann.
"Frei und gleich an Rechten werden die Menschen geboren und bleiben es. Die sozialen Unterschiede können sich nur auf den gemeinen Nutzen gründen." So beschreibt die französische Menschenrechtserklärung von 1789 die moderne Gesellschaft. Der "gemeine Nutzen" des Kinderkriegens gründet sich aber auf der Ungleichheit der Geburt als Mann oder als Frau. Das kann die Gesellschaft nicht ändern. Also muss sie versuchen, den Unterschied auszugleichen, wie widerspruchsvoll auch immer. Die Frauen verrechnen das Kinderkriegen nicht ohne Grund gegen den Wehrdienst der Männer. Darin scheint ein sozialer Mechanismus zu wirken. Seit die Frauen ihre Bäuche für sich reklamieren und sich für den gemeinen Nutzen des Kinderkriegens nicht ausreichend entschädigt fühlen, werden die Forderungen lauter, sie zum Wehrdienst heranzuziehen. Friedenberger sieht allerdings keinen Zusammenhang zwischen Abtreibungsverbot und Wehrpflicht. Er erörtert jede Rechtseinrichtung für sich. Dabei stößt er natürlich auf allerlei Merkwürdigkeiten, nur nicht auf die, dass die Menschen frei und gleich an Rechten geboren werden, obwohl sich Frauen und Männer von Geburt an unterscheiden.
GERD ROELLECKE
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