Die vorliegende Arbeit untersucht die Verankerung eines universellen Menschenrechts auf Freiheit im Internet auf Grundlage der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen. Nach dem Konzept der dynamischen Natur der Menschenrechte sind die Meinungsfreiheit im Internet, das Recht auf Internetzugang sowie die Privatsphäre im Internet hinsichtlich deren menschenrechtlichen Grundlage, Schutzbereich sowie Schranke ausgearbeitet worden. Es hat sich gezeigt, dass diese Rechte zwar nicht als Menschenrechte sui generis zu verstehen sind, deren Schutz jedoch vom bereits bestehenden internationalen Menschenrechtsrahmen nach dem Grundsatz offline wie online im Lichte der essentiellen Bedeutung der digitalen Medien in der Informationsgesellschaft gewährleistet wird.