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Die kritische Auseinandersetzung mit diesen kritischen Grundsatzfragen dürfte in der Tat nicht nur für Ärzte und Patienten relevant sein, die dem Vorwurf ausgesetzt sind, ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausgestellt oder erhalten und verwendet zu haben. Bei diesem Personenkreis stellt sich in der Tat die dringend zu klärende Frage, ob und inwieweit sie sich auf Rechtfertigungsgründe wie die Notwehr oder auch Entschuldigungsgründe berufen können.Nach meiner Erfahrung ist es unmöglich, auf solche rechtlichen Fragen eine angemessene Antwort zu finden, wenn man sich nicht vertieft zugleich…mehr

Produktbeschreibung
Die kritische Auseinandersetzung mit diesen kritischen Grundsatzfragen dürfte in der Tat nicht nur für Ärzte und Patienten relevant sein, die dem Vorwurf ausgesetzt sind, ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausgestellt oder erhalten und verwendet zu haben. Bei diesem Personenkreis stellt sich in der Tat die dringend zu klärende Frage, ob und inwieweit sie sich auf Rechtfertigungsgründe wie die Notwehr oder auch Entschuldigungsgründe berufen können.Nach meiner Erfahrung ist es unmöglich, auf solche rechtlichen Fragen eine angemessene Antwort zu finden, wenn man sich nicht vertieft zugleich vertieft mit Grundsatzfragen befasst, die nicht nur das Selbstverständnis eines Arztes, sondern vielmehr sogar das Selbstverständnis der gesamten Medizin und Rechtspflege betreffen.Was ist Menschlichkeit? Was ist Recht, wenn geschriebenes Recht zu Unrecht wird?Was ist die Verantwortlichkeit eines Arztes?Was ist mit der Verantwortung derer, die Ärzte gezielt in Interessenkonflikte getrieben haben.Und viele Fragen mehr.Die Grundsatzfragen, um die es hier geht, gehen über also die Interessen von Menschen, die strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sind oder sein können, weit hinaus. Diese Fragen betreffen alle Menschen. In was für einer Welt wollen wir leben ... und welcher Welt mit Sicherheit nicht?
Autorenporträt
Ich habe in Trier und Heidelberg Rechtswissenschaft studiert. Seit dem 1.1.2010 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Als Anwalt lege ich großen Wert auf private und berufliche Unabhängigkeit. Ob das unbedingte Streben nach persönlicher Unabhängigkeit von Personen des öffentlichen Lebens in der heutigen Zeit von allen geschätzt wird oder nicht, darf für einen Anwalt nicht der Maßstab sein. Die berechtigte Erwartung des Mandanten, dass sein Anwalt im Einklang mit dem Recht einzig und allein nur seine Interessen bestmöglich vertritt, muss höher stehen als die Rücksichtnahme auf Konventionen. Die aktuelle Rechtswirklichkeit wirft grundsätzliche Fragen auf, und ich habe es als Mensch und Jurist für meine Pflicht gehalten, zu einigen dieser Fragen grundsätzlich Stellung zu beziehen, ganz unabhängig von Partei- oder sonstigen Sonderinteressen. Denn es geht um Fragen des Rechts, die jeden Menschen betreffen und unbedingt gelöst werden müssen. Privat schätze ich gute Literatur, das Wandern und Mountainbiken, wobei ich gerne auch noch mehr Zeit für Schach, die Gitarre, Billard und dutzend andere Dinge hätte.