Die Erziehung, die Ausprägung der sozialen Frage und die Sozialarbeit sind in der Gesellschaft und in der Schule verankert. Kinder und Jugendliche haben Rechte, die durch spezifische Gesetze wie das LDB, das ECA und die Bundesverfassung von 1988 garantiert werden. Diese Rechte sind jedoch nicht immer gewährleistet, denn die Ausdrucksformen der sozialen Frage wirken sich im aktuellen Kontext auf den Bildungsbereich aus, wie z.B.: Schulabbruch, schlechte Schulleistungen, Verhaltensprobleme mit aggressivem Verhalten, fehlende Grenzen, Beeinträchtigung des Schulbetriebes. Es handelt sich um hochkomplexe Probleme, die ein gemeinsames Handeln und Eingreifen verschiedener Fachleute erfordern: Pädagogen, Sozialarbeiter, Psychologen, der Vormundschaftsrat, die Staatsanwaltschaft und vor allem die Familien. Aus all diesen Gründen muss die Sozialarbeit in das schulische Umfeld integriert werden. Ihre professionelle Arbeit wird in der Lage sein, die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichenFaktoren zu identifizieren, die mit den Ausdrucksformen der sozialen Frage, die die Gesellschaft betrifft, verbunden sind.
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