«Das Internet vergisst nicht.» - Mit diesem Satz warnen Datenschutzrechtler vor der Permanenz online veröffentlichter persönlicher Informationen. Den Wunsch, das Internet das «Vergessen» zu lehren haben viele Personen im Laufe ihres Lebens. Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die Datenschutz-Grundverordnung, die in ihrem Artikel 17 das «Recht auf Löschung» normiert.
Die vorliegende Arbeit, die im privaten Datenschutzrecht mit internetrechtlicher Prägung angesiedelt ist, diskutiert das «Recht auf Vergessen» nach alter und neuer Rechtslage insbesondere im Falle selbst online gestellter Daten, im Falle identifizierender Berichte in journalistischen Online-Archiven sowie bei Direktansprüchen auf Löschung gegenüber Internetsuchmaschinen wie Google.
Die vorliegende Arbeit, die im privaten Datenschutzrecht mit internetrechtlicher Prägung angesiedelt ist, diskutiert das «Recht auf Vergessen» nach alter und neuer Rechtslage insbesondere im Falle selbst online gestellter Daten, im Falle identifizierender Berichte in journalistischen Online-Archiven sowie bei Direktansprüchen auf Löschung gegenüber Internetsuchmaschinen wie Google.