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In der Arbeit wird ein in einer Sammelhandschrift der Vatikanbibliothek enthaltenes handschriftlich überliefertes Rechtsgutachten des frühneuzeitlichen Juristen Felinus Sandeus, nach einer zeitlichen und rechtshistorischen Einordnung des Gutachtens und seines Autors, transkribiert, ediert und inhaltlich ausgewertet. Dabei kann der typische Aufbau von Consilia aufgezeigt werden. Die Edition des Gutachtens erfolgt in einer neuen, speziell entwickelten Art und Weise, wodurch das Textverständnis erleichtert wird. Die kommentierte Übersetzung des transkribierten Textes wird ergänzt durch…mehr

Produktbeschreibung
In der Arbeit wird ein in einer Sammelhandschrift der Vatikanbibliothek enthaltenes handschriftlich überliefertes Rechtsgutachten des frühneuzeitlichen Juristen Felinus Sandeus, nach einer zeitlichen und rechtshistorischen Einordnung des Gutachtens und seines Autors, transkribiert, ediert und inhaltlich ausgewertet. Dabei kann der typische Aufbau von Consilia aufgezeigt werden. Die Edition des Gutachtens erfolgt in einer neuen, speziell entwickelten Art und Weise, wodurch das Textverständnis erleichtert wird. Die kommentierte Übersetzung des transkribierten Textes wird ergänzt durch spezifische Übersetzungen der Quellentexte, wobei die Grundlagen des jeweiligen Arguments des Rechtsgutachters herausgearbeitet werden. Zusätzlich gibt die Arbeit einen Kurzüberblick über die weiteren zehn in der Sammelhandschrift beigefügten handschriftlichen Rechtsgutachten und die weiteren vier gedruckten Rechtsgutachten zu dem behandelten Erbrechtsstreit um das Testament des Johannes de Lignano.

Dieser Titel wurde von der Dr. Feldbausch-Stiftung Landau / Pfalz als herausragende Dissertation des Jahres 2015 der Juristenfakultät der Universität Leipzig gewürdigt.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Rezensionen
»Für Historiker/-innen ohne juristische Fachausbildung, die sich über Consilia informieren wollen, ist dieser Bd. sehr gut als Einführung geeignet.
Das gewählte Beispiel und die Form der Präsentation ermöglichen es, dem Gutachter quasi über die Schulter zu schauen, einen Blick in seine juristischen Nachschlagewerke zu werfen und sowohl seine Argumentation als auch die seiner Gewährsleute nachzuvollziehen.« Dr. Christiane Schuchard, in: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven, Band 98/2018