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Für die Ermittlungsmaßnahme der Online-Durchsuchung finden sich die unterschiedlichsten Begriffe wie »IT-Systemüberwachung«, »Ausspähen von Computer Dateien« und »Zugriff auf informationstechnische Systeme«. Mit ihr, so die Warnungen, gehen Gefahren der Rundumüberwachung, Totalüberwachung und der Bildung von Persönlichkeitsprofilen einher. Was aber steckt hinter dieser Ermittlungsmaßnahme? Welche Gefahren birgt die Online-Durchsuchung tatsächlich? Was bedeuten sie und wie muss auf sie reagiert werden? All diese Fragen werden in der Arbeit untersucht und geklärt. Drei wesentliche Grundsätze…mehr

Produktbeschreibung
Für die Ermittlungsmaßnahme der Online-Durchsuchung finden sich die unterschiedlichsten Begriffe wie »IT-Systemüberwachung«, »Ausspähen von Computer Dateien« und »Zugriff auf informationstechnische Systeme«. Mit ihr, so die Warnungen, gehen Gefahren der Rundumüberwachung, Totalüberwachung und der Bildung von Persönlichkeitsprofilen einher. Was aber steckt hinter dieser Ermittlungsmaßnahme? Welche Gefahren birgt die Online-Durchsuchung tatsächlich? Was bedeuten sie und wie muss auf sie reagiert werden? All diese Fragen werden in der Arbeit untersucht und geklärt.
Drei wesentliche Grundsätze finden sich bisher in dem Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht wieder, sie sind aber zur Verhinderung der Bildung von Persönlichkeitsprofilen essenziell: Wenn eine solche Gefahr bereits vor Beginn der Maßnahme besteht, ist ihre Durchführung unzulässig. Gleiches gilt dann, wenn sich während der Durchführung eine solche Gefahr herauskristallisiert. Darüber hinaus ist die Maßnahme zu unterbrechen, wenn einer Prognose ergibt, dass kernbereichsrelevante Daten erhoben werden könnten. Nur mit der Umsetzung dieser Grundsätze kann der Gesetzgeber verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben gerecht werden.
Autorenporträt
Catharina Pia Conrad studierte an der Universität Bremen Rechtswissenschaften. Es folgte eine Anstellung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafecht, Strafprozessrecht, Medienstrafrecht und Strafvollzug. Im Mai 2023 schloss sie ihre juristische Ausbildung erfolgreich mit dem zweiten Staatsexamen am Kammergericht Berlin ab. Während des Referendariats war sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbunds e. V. (djb).