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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,3, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Philosophisches Seminar), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Arbeit ist die Beantwortung der Frage, ob die von Ronald Dworkin vorgebrachten Argumente zum Verwurf des Positivums überzeugend genug sind, um seiner Forderung nachzukommen. Hierzu wird der Autor als erstes Dworkins Argumente gegen Harts Theorie rekonstruieren. Anschließend konzentriert sich der Autor auf seine Ausführungen gegen die Doktrin des richterlichen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,3, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Philosophisches Seminar), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Arbeit ist die Beantwortung der Frage, ob die von Ronald Dworkin vorgebrachten Argumente zum Verwurf des Positivums überzeugend genug sind, um seiner Forderung nachzukommen. Hierzu wird der Autor als erstes Dworkins Argumente gegen Harts Theorie rekonstruieren. Anschließend konzentriert sich der Autor auf seine Ausführungen gegen die Doktrin des richterlichen Ermessens und seine logisch strenge Trennung von Regeln und Prinzipien. Dabei soll gezeigt werden, dass Dworkin an mehreren Stellen inkonsistent argumentiert und dadurch sogar seine eigene Theorie einer konstruktiven Interpretation beeinträchtigt.In "The Model Of Rules" unternimmt der amerikanische Philosoph Ronald Dworkin einen Angriff auf den rechtsphilosophischen Positivismus. Sein von ihm alsfür den Positivismus jener Zeit stellvertretend eingestuftes Angriffsziel ist dabei die Theorie Harts, wonach Recht ein System aus primären und sekundären Regeln sei. Mit Verweis auf die tatsächliche juristische Praxis macht Dworkin darauf aufmerksam, dass in Situationen, in denen ein Fall nicht klar durch eine Regel abgedeckt ist, auf rechtliche Prinzipien zurückgegriffen wird, um zu einer Entscheidung zu gelangen.Mit dieser Behauptung weist Dworkin Harts für diesen Fall vorgesehene Doktrin des richterlichen Ermessens ausdrücklich zurück. Ein Richter werde in den ungeregelten "hard cases" von Prinzipien geleitet und habe deshalb kein Ermessen in der Form wie Hart es behauptet. Weil in Harts Theorie kein Platz für Prinzipien sei, fordert Dworkin deshalb, dessen Positivismus insgesamt zu verwerfen.
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