Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Wirtschaft und Gesellschaft Basisseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Isolation von gefährlichen Individuen mittels Strafvollzugs gehört zu den Kernaufgaben eines Staates. Seit einigen Jahrzehnten wird diese wichtige Angelegenheit in manchen Nationen an private Firmen übertragen. Auch in der Bundesrepublik Deutschland existieren bereits einige privatisierte Gefängnisse als Pilotprojekte. Anhand von Daten und Beobachtungen aus den Vereinigten Staaten werde ich in dieser Arbeit untersuchen, inwieweit eine Vertiefung dieser Entwicklung sinnvoll erscheint. Die Ergebnisse implizieren, dass eine Privatisierung im Strafvollzug eher nicht empfehlenswert ist.Zuerst werde ich einen kurzen Überblick darüber geben, weshalb und in welchem Ausmaß US-Gefängnisse privatisiert wurden. Darauffolgend vergleiche ich private und staatliche Strafvollzugsanstalten hinsichtlich wesentlicher Faktoren. Da eine Untersuchung aller relevanten Aspekte den Rahmen dieser Hausarbeit jedoch bei Weitem übersteigen würde, werde ich mich bei meiner Analyse auf einige Kernpunkte beschränken. Charles Logan stellte 1992 in seinem Aufsatz Well Kept: Comparing Quality in Private and Public Prisons Kriterien auf, anhand derer man private und staatliche Gefängnisse hinsichtlich ihrer Qualität vergleichen kann. Diese lauten: Sicherheit, Schutz, Ordnung, Fürsorge, Aktivität, Gerechtigkeit, Zustand und Management. Exemplarisch werde ich hiervon die meines Erachtens wichtigsten Kriterien Sicherheit und Management untersuchen. Da es sich bei diesen Punkten ausschließlich um Kriterien der Qualität handelt, werde ich zusätzlich Rückfallraten und eine Kostenanalyse miteinbeziehen, um die qualitative bzw. finanzielle Effizienz zu messen. Abschließend fasse ich die Ergebnisse in einem Fazit zusammen und diskutiere, inwieweit sich aus diesen Erkenntnissen Implikationen für die Bundesrepublik Deutschland ableiten lassen. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass eine Privatisierung im Strafvollzug eher nicht empfehlenswert ist.
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