Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Westeuropa, Note: Sehr gut, Universität Wien (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Quantitative Sozialforschung, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Arbeit analysiert die NRW 2002 in Österreich und beschäftigt sich speziell mit dem Wahlsystem und der Vorzugsstimmenwahl. , Abstract: Österreich ist, wie viele andere europäische Länder auch, eine parlamentarische Demokratie.
Die Grundsätze von Montesquieu, nämlich die der Gewaltenteilung, sind weitestgehend in der
Verfassung verankert, wobei man sich durchaus mit der Frage beschäftigen könnte, inwieweit
sich die österreichische Exekutive tatsächlich von der Legislative unterscheidet bzw. trennt?
Wir wollen uns jedoch mehr der Zusammensetzung bzw. das Zustandekommen des
Nationalrats und seiner Mitglieder, und damit dem wichtigsten gesetzgeberischen Akteur im
österreichischen Staatsapparat widmen.
Die Zweite Republik Österreich und seine politische Landschaft ist seit jeher geprägt vom
Listenwahlrecht, dementsprechend hatte die Vorzugsstimmenwahl keine große Bedeut ung
und überblickt man sogar die Wahlrechtsgeschichte der letzten sieben Jahrzehnte, dann
gab es eigentlich auch im Listenwahlrecht relativ wenig Dynamik auf diesem Gebiet.
Selbst die Wahlrechtsreform von 1971 konnte der Vorzugsstimmenwahl nicht wirklich Flügel
verleihen. Erst im Jahre 1992 wurde eine Wahlrechtsreform verabschiedet, die unter anderem
dem/r WählerIn die Möglichkeit bieten sollte stärker auf die Zusammensetzung des
Nationalrats Einfluss zu nehmen (vgl. Heinz Fischer, Das Parlament, S102). Auf eine
detaillierte Skizzierung der Nationalratswahlordnung wird in den anschließenden Kapitel
noch eingegangen.
Die vorliegende Arbeit soll zwei Schwerpunkte beinhalten: zum Einen soll sie die
abgegebenen Vorzugstimmen sowohl grafisch darstellen, als auch eine schriftliche Analyse
zum Ausgang und den Ergebnissen der Wahl mit umfassen. Zu diesem Zwecke wurden
Gesamtübersichten in den zwei Wahlebenen Regional- und Landeswahlkreisen erstellt
und eben auch erklärt. Im Bundeswahlkreis, der dritten Wahlebene, gibt es keine Möglichkeit
durch Vorzugstimme die Listung der Kandidaten zu beeinflussen.
Laufend wird in den Kapiteln versucht Parallelitäten und Differenzen zwischen dem Ausgang
der Vorzugsstimmenwahl und der Listenwahl festzustellen! Es kann aber davon ausgegangen
werden, dass sich mehr Parallelitäten als Unterschieden zeigen werden. Ein zweiter großer Teil dieser Arbeit wird darin bestehen, die Wahl von 1999, die als der
große politische Wandel in der Österreich eingehen wird und eingegangen ist, mit jener von
2002 zu vergleichen und wiederum Ähnlichkeiten und Differenzen zwischen diesen
Urnengängen festzustellen. Eine These bezogen auf dieses Thematik kann an dieser Stelle
noch nicht abgegeben werden. [...]
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Die Grundsätze von Montesquieu, nämlich die der Gewaltenteilung, sind weitestgehend in der
Verfassung verankert, wobei man sich durchaus mit der Frage beschäftigen könnte, inwieweit
sich die österreichische Exekutive tatsächlich von der Legislative unterscheidet bzw. trennt?
Wir wollen uns jedoch mehr der Zusammensetzung bzw. das Zustandekommen des
Nationalrats und seiner Mitglieder, und damit dem wichtigsten gesetzgeberischen Akteur im
österreichischen Staatsapparat widmen.
Die Zweite Republik Österreich und seine politische Landschaft ist seit jeher geprägt vom
Listenwahlrecht, dementsprechend hatte die Vorzugsstimmenwahl keine große Bedeut ung
und überblickt man sogar die Wahlrechtsgeschichte der letzten sieben Jahrzehnte, dann
gab es eigentlich auch im Listenwahlrecht relativ wenig Dynamik auf diesem Gebiet.
Selbst die Wahlrechtsreform von 1971 konnte der Vorzugsstimmenwahl nicht wirklich Flügel
verleihen. Erst im Jahre 1992 wurde eine Wahlrechtsreform verabschiedet, die unter anderem
dem/r WählerIn die Möglichkeit bieten sollte stärker auf die Zusammensetzung des
Nationalrats Einfluss zu nehmen (vgl. Heinz Fischer, Das Parlament, S102). Auf eine
detaillierte Skizzierung der Nationalratswahlordnung wird in den anschließenden Kapitel
noch eingegangen.
Die vorliegende Arbeit soll zwei Schwerpunkte beinhalten: zum Einen soll sie die
abgegebenen Vorzugstimmen sowohl grafisch darstellen, als auch eine schriftliche Analyse
zum Ausgang und den Ergebnissen der Wahl mit umfassen. Zu diesem Zwecke wurden
Gesamtübersichten in den zwei Wahlebenen Regional- und Landeswahlkreisen erstellt
und eben auch erklärt. Im Bundeswahlkreis, der dritten Wahlebene, gibt es keine Möglichkeit
durch Vorzugstimme die Listung der Kandidaten zu beeinflussen.
Laufend wird in den Kapiteln versucht Parallelitäten und Differenzen zwischen dem Ausgang
der Vorzugsstimmenwahl und der Listenwahl festzustellen! Es kann aber davon ausgegangen
werden, dass sich mehr Parallelitäten als Unterschieden zeigen werden. Ein zweiter großer Teil dieser Arbeit wird darin bestehen, die Wahl von 1999, die als der
große politische Wandel in der Österreich eingehen wird und eingegangen ist, mit jener von
2002 zu vergleichen und wiederum Ähnlichkeiten und Differenzen zwischen diesen
Urnengängen festzustellen. Eine These bezogen auf dieses Thematik kann an dieser Stelle
noch nicht abgegeben werden. [...]
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