Projektarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: Zum wiederholten Male musste das BVerfG über einen Gleichheitssatzverstoß gem. Art. 3 Abs. 1 GG bei der Verschonung von Unternehmensvermögen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbStG) urteilen. Das BVerfG setzte dem Gesetzgeber mit Urteil vom 17.12.2014 eine Frist bis zum 30.6.2016, um die teilweise für verfassungswidrig erklärten §§ 13a und 13b i.V.m. § 19 Abs. 1 ErbStG neu zu verfassen. Um dieser Forderung gerecht zu werden verschärfte der Gesetzgeber im Jahr 2016 das ErbStG in einem mühsamen und langwierigen Gesetzgebungsverfahren. Das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG konnte allerdings erst nach Ablauf der eingeräumten Frist, mit der am 9.11.2016 erfolgten Verkündung im BGBl., rückwirkend zum 1.7.2016 in Kraft treten. In dieser Arbeit sollen Gestaltungsmöglichkeiten für die Steuerplanung bei der lebzeitigen Unternehmensnachfolge unterhalb der Schwelle für die neu eingeführten Großerwerbe erarbeitet werden. Ziel dieser Gestaltungsmodelle soll dabei die Erbschaftsteueroptimierung sein. Im Folgenden wird mit Hilfe einer Fallstudie ein quantitativer Ist-Zustand zur Verifizierung der in dieser Arbeit zu behandelnden Gestaltungsmodelle ermittelt. Auf Grundlage der Fallstudie werden anschließend die wesentlichen Unterschiede zur alten Rechtslage im Rahmen eines Steuerbelastungsvergleichs kurz dargestellt. Darauf aufbauend folgen Gestaltungsüberlegungen zur Bewertung, zur Begünstigungsebene sowie zur optimalen Nutzung der persönlichen Freibeträge. Diese werden teils mit auf der Fallstudie aufbauenden Modellen zur Analyse der Vorteilhaftigkeit sowie in theoretischer Form illustriert und diskutiert.
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