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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Didaktik - Politik, politische Bildung, Note: 2,0, Technische Universität Kaiserslautern, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 12. Juni 2009 war es aus der Sicht einiger Befürworter endlich soweit. Nachdem der Bundestag der Schuldenbremse zuvor im Mai des gleichen Jahres mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt hatte, oblag es nun dem Bundesrat der Schuldenbremse den Eintritt in das Grundgesetz zu gewähren. Die zu diesem Zeitpunkt rückblickend etwa zwei Jahre andauernde Debatte um die Eindämmung der "ausufernden Verschuldung" der Bundesrepublik…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Didaktik - Politik, politische Bildung, Note: 2,0, Technische Universität Kaiserslautern, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 12. Juni 2009 war es aus der Sicht einiger Befürworter endlich soweit. Nachdem der Bundestag der Schuldenbremse zuvor im Mai des gleichen Jahres mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt hatte, oblag es nun dem Bundesrat der Schuldenbremse den Eintritt in das Grundgesetz zu gewähren. Die zu diesem Zeitpunkt rückblickend etwa zwei Jahre andauernde Debatte um die Eindämmung der "ausufernden Verschuldung" der Bundesrepublik Deutschland, fand schließlich durch die mehrheitliche Einwilligung des Bundesrates in Form einer Grundgesetzänderung ihr Ende. In der stetigen Zunahme der Staatsverschuldung und hohen prognostizierten zukünftigen Staatsschulden (gemessen an der wirtschaftlichen Leistung des Staates) wurde eine Krise gesehen, welcher es an Einhalt bedurfte. Die Begrifflichkeit der "Schuldenbremse" entspringt dabeiseiner zweckdienlichen Bedeutung. So hatte die Föderalismusreform II im Jahr 2009 eine Änderung der Finanzverfassung zum Ziel um neue Verpflichtungen zur beziehungsweise entgegen der Staatsverschuldung zu formulieren. Ob die Schuldenbremse die Musterlösung des Schuldenproblems darstellt bleibt offen, da auch Kritiker negative Stellung zur ihr beziehen, drei Bundesländer sich dagegen aussprachen und ihr Erfolg sich erst noch herausstellen muss. Auch sollte der Begriff der Musterlösung vermieden werden, denn sowie es in politischen Entscheidungsprozessen keinen optimalen Entschluss gibt, durch welchen alle Beteiligten und Betroffenen zufrieden sind, so verhält es sich ebenso mit den politischen Urteilen der Schüler. Es ist durchaus wünschenswert, dass die Schüler zu differenzierten Urteilen gelangen, wenn sie ihre Positionierung innerhalb einer politischen Streitfrage beziehungsweise eines politischen Sachverhaltes mit Hilfe erlernter Instrumente begründen. [...]
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