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Eine konvergenztaugliche Medienordnung setzt Rahmenbedingungen, sie setzt auf die dienende Funktion des Marktes für die Vielfaltssicherung, setzt bevorzugt auf Anreizregulierung bei Marktversagen und nutzt die Ausgleichsfunktion öffentlich-rechtlicher Medienanbieter, um die Defizite der Netzöffentlichkeit und der kommerziellen Anbieter aufzufangen, damit sich die objektiv-rechtliche Dimension entfalten kann. Aus der "hinkenden Dualität" wird eine "hinkende Trimedialität", die im Rahmen der Erfüllung der Gewährleistungspflicht des Staates für die Medienfreiheit durch ihre besondere…mehr

Produktbeschreibung
Eine konvergenztaugliche Medienordnung setzt Rahmenbedingungen, sie setzt auf die dienende Funktion des Marktes für die Vielfaltssicherung, setzt bevorzugt auf Anreizregulierung bei Marktversagen und nutzt die Ausgleichsfunktion öffentlich-rechtlicher Medienanbieter, um die Defizite der Netzöffentlichkeit und der kommerziellen Anbieter aufzufangen, damit sich die objektiv-rechtliche Dimension entfalten kann. Aus der "hinkenden Dualität" wird eine "hinkende Trimedialität", die im Rahmen der Erfüllung der Gewährleistungspflicht des Staates für die Medienfreiheit durch ihre besondere Verifikationsfunktion höhere Anforderungen an die Ausgleichfunktion öffentlich-rechtlicher Mediendiensteanbieter stellt.Gleichzeitig stellt die Wahrnehmbarkeit meinungsbildungsrelevanter Medienangebote für die Gewährleistung der Medienfreiheit in Verbindung mit dem Rezipientenverhalten eine digitalisierungs- und konvergenzbedingte Herausforderung dar.
Autorenporträt
Gräfin Kerssenbrock, Dagmar2008 - 2013 absolvierte die Diplom-Volkswirtin ein Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel mit dem Schwerpunkt Kapitalmarktrecht, und machte den Abschluss Diplom-Juristin. Im Anschluß nahm sie das Masterstudium am Mainzer Medieninstitut der Johannes Gutenberg-Universität auf und schloß mit einem LL.M. Medienrecht ab. Ihre Masterarbeit schrieb sie zum Thema: "Brauchen wir eine öffentlich-rechtliche Suchmaschine?" Es folgte eine Promotion bei dem Mainzer Medienrechtler Prof. Dr. Dieter Dörr. Sie schloß ihre Promotion zum Thema "Eine konvergenztaugliche Medienordnung? Die funktionsorientierte Dynamisierung der Presse- und Rundfunkfreiheit" im September 2017 mit der mündlichen Prüfung ab.