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Die Verfassungsfrage ist ein zentrales Thema der Regierungskonferenz 1996. Dies deutete sich schon bei den Verhandlungen über den Unionsvertrag von Maastricht an und steht spätestens seit den Diskussionenim Zusammenhang mit der Erweiterung der Europäischen Union fest.Bereits 1967 nannte das Bundesverfassungsgericht den EWG-Vertrag "gewissermaßen die Verfassung der Gemeinschaft". Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften sprach später von der "Verfassungsurkunde". Damit kann nicht die Verfassung im staatsrechtlichen Sinn gemeint sein; aber das allein staatsrechtliche…mehr

Produktbeschreibung
Die Verfassungsfrage ist ein zentrales Thema der Regierungskonferenz 1996. Dies deutete sich schon bei den Verhandlungen über den Unionsvertrag von Maastricht an und steht spätestens seit den Diskussionenim Zusammenhang mit der Erweiterung der Europäischen Union fest.Bereits 1967 nannte das Bundesverfassungsgericht den EWG-Vertrag "gewissermaßen die Verfassung der Gemeinschaft". Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften sprach später von der "Verfassungsurkunde". Damit kann nicht die Verfassung im staatsrechtlichen Sinn gemeint sein; aber das allein staatsrechtliche Verfassungsverständnis verstellt den Blick dafür, daß die Europäische Union bereits eine Teilverfassung hat. Bei dem derzeitigen Stand der Integration bedarf diese Verfassung der Ergänzung durch andere europäische Teilverfassungen (insbesondere EMRK, aber auch WEU und KSZE) sowie durch die nationalen Verfassungen der Mitgliedstaaten. Damit stellt sich die Frage, inwieweit auf der Maastricht-Revisionskonferenz die Teilverfassung der Union angereichert werden kann. Zwar werden die Vereinigten Staaten von Europa auch 1996 nicht auf der Tagesordnung stehen, doch auch die Staatenverbunds-Struktur der Union erfordert eine stärkere verfassungsmäßige Verankerung.Neben der Schaffung handlungsfähiger Institutionen und einer klaren Kompetenzabgrenzung wird sich die Regierungskonferenz auch mit der Einführung eines Grundrechtskataloges und der Stärkung des demokratischen Elements befassen müssen.Der Jahreskongreß der Europäischen Rechtsakademie versucht auszuloten, wo und wieweit die Verfassung der Europäischen Union ergänzt werden kann und sollte.