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Das Recht auf private Verteidigung beruht auf dem Naturrecht. Es ist ein natürlicher Instinkt des Menschen, sich zu verteidigen und den Besitz dessen, was ihm gehört, gegen unrechtmäßige Angriffe anderer zu bewahren. Die Natur hat den Menschen mit all jenen Mitteln ausgestattet, die zur Erreichung dieses Ziels unerlässlich sind. Das Recht steht dem natürlichen Recht auf Selbstverteidigung nicht im Wege, das daher in vollem Umfang besteht. Der Staat hat die Pflicht, seine Bürger und deren Eigentum vor Schaden zu bewahren. Es können jedoch Umstände eintreten, in denen die Hilfe des…mehr

Produktbeschreibung
Das Recht auf private Verteidigung beruht auf dem Naturrecht. Es ist ein natürlicher Instinkt des Menschen, sich zu verteidigen und den Besitz dessen, was ihm gehört, gegen unrechtmäßige Angriffe anderer zu bewahren. Die Natur hat den Menschen mit all jenen Mitteln ausgestattet, die zur Erreichung dieses Ziels unerlässlich sind. Das Recht steht dem natürlichen Recht auf Selbstverteidigung nicht im Wege, das daher in vollem Umfang besteht. Der Staat hat die Pflicht, seine Bürger und deren Eigentum vor Schaden zu bewahren. Es können jedoch Umstände eintreten, in denen die Hilfe des Staatsapparats nicht zur Verfügung steht und eine unmittelbare Gefahr für eine Person oder ihr Eigentum besteht. In solchen Situationen darf eine Person Gewalt anwenden, um die unmittelbare Bedrohung ihrer Person oder des Eigentums einer anderen Person abzuwehren. Dies ist das Recht der privaten Verteidigung. Die Menschen sind mit diesem Recht ausgestattet, damit sie sich und ihr Eigentum verteidigen können und nicht aus Angst vor Strafverfolgung zögern. Das Recht erstreckt sich unter bestimmten Umständen sogar auf die Tötung der Person, von der eine solche Bedrohung ausgeht.
Autorenporträt
Assistenzprofessor KMC Hochschule für Recht.