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Die Zuständigkeitsregel bezeichnet die Befugnis des Schiedsgerichts, seine eigene Zuständigkeit zu bestimmen. Die Tatsache, dass der Schiedsrichter den Streitfall durch einen rechtskräftigen Schiedsspruch regelt, unterscheidet das Schiedsverfahren von der Mediation und der Verhandlung. Aus diesem Grund ist das Schiedsverfahren dem Gerichtsverfahren ähnlicher, da es sich in beiden Fällen um ein Befehlsverfahren handelt, bei dem den Parteien eine Entscheidung auferlegt wird, im Gegensatz zur Verhandlung, die auf dem Konsensprinzip beruht. Eine Vereinbarung der Parteien, einen Streit oder eine…mehr

Produktbeschreibung
Die Zuständigkeitsregel bezeichnet die Befugnis des Schiedsgerichts, seine eigene Zuständigkeit zu bestimmen. Die Tatsache, dass der Schiedsrichter den Streitfall durch einen rechtskräftigen Schiedsspruch regelt, unterscheidet das Schiedsverfahren von der Mediation und der Verhandlung. Aus diesem Grund ist das Schiedsverfahren dem Gerichtsverfahren ähnlicher, da es sich in beiden Fällen um ein Befehlsverfahren handelt, bei dem den Parteien eine Entscheidung auferlegt wird, im Gegensatz zur Verhandlung, die auf dem Konsensprinzip beruht. Eine Vereinbarung der Parteien, einen Streit oder eine Differenz zwischen ihnen einem Schiedsverfahren zu unterwerfen, ist der Ausgangspunkt des Verfahrens, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Damit ein Schiedsverfahren gültig ist, muss zunächst eine gültige Schiedsvereinbarung vorliegen. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein vertragliches Verfahren, da sie auf einer Vereinbarung zwischen den Parteien beruht. Ein Schiedsgericht hat nicht die Befugnisse oder Vorrechte eines Gerichts, aber es hat in dieser Hinsicht eine ähnliche Funktion wie ein Gericht, nämlich das Recht und die Pflicht der Parteien, eine für sie verbindliche Entscheidung zu treffen. Die Befugnis, eine verbindliche Entscheidung zu treffen, ist von grundlegender Bedeutung. Sie unterscheidet die Schiedsgerichtsbarkeit als Methode zur Beilegung von Streitigkeiten von anderen Verfahren.
Autorenporträt
- Von November 2018 bis Mai 2019: Diplom in Rechtspraxis vom Institute of Legal Practice and Development in Rwanda (ILPD); - Von Dezember 2014 bis 2017: Master in International Economics and Business Law (IEBL) von der Unabhängigen Universität Kigali (ULK); - Von 2009 bis 2012: Bachelor in Rechtswissenschaften am NUR.