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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Universität Duisburg-Essen, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 05.04.2017 hat das Kabinett den von Bundesjustizminister Heiko Maas eingebrachten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken beschlossen. Betreiber sozialer Netzwerke werden unter anderem verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen. Zwischen gezielt gestreuten Falschnachrichten, wie sie zum Beispiel im US-Wahlkampf vorgekommen sind und einer zunehmenden Hasskriminalität in sozialen Netzwerken, gilt…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Universität Duisburg-Essen, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 05.04.2017 hat das Kabinett den von Bundesjustizminister Heiko Maas eingebrachten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken beschlossen. Betreiber sozialer Netzwerke werden unter anderem verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen. Zwischen gezielt gestreuten Falschnachrichten, wie sie zum Beispiel im US-Wahlkampf vorgekommen sind und einer zunehmenden Hasskriminalität in sozialen Netzwerken, gilt der Gesetzentwurf demzufolge als Antwort auf einen bisher weitgehend rechtsfreien Raum im Internet. Doch können private Betreiber sozialer Netzwerke tatsächlich als verlängerter Arm des Staates für eine bessere Rechtsdurchsetzung im Internet sorgen? Ist dies überhaupt zulässig? Neue gesellschaftliche Problemlagen, die durch den Globalisierungsmotor Internet aufkommen, bringen die staatliche Problemlösungsfähigkeit an ihre Grenzen. Sie weisen zugleich auf die künftig noch wichtiger werdende Steuerungsfähigkeit des Staates in komplexen Governance-Strukturen hin. Hiernach steht die mangelnde staatliche Lösungsstruktur den Ressourcen globaler Großunternehmen wie Betreiber internationaler sozialer Netzwerke gegenüber. Angesichts dessen scheinen horizontale Verhandlungen in Netzwerken staatlicher und privater Akteure wichtiger als je zuvor. Dennoch reichen bisherige Selbstverpflichtungsinstrumente der betroffenen Unternehmen nicht aus, um Hasskriminalität zu bekämpfen. Ist also die Einführung bußgeldgekoppelter Compliance Regeln für Betreiber sozialer Netzwerke als vertikaler Steuerungsansatz doch der richtige Weg zur Bekämpfung von Hasskriminalität? Vor dem Hintergrund der Veränderungen staatlichen Handelns in transnationalen Problemlagen werden in einer systematischen Analyse die Stärken und Schwächen des vorliegenden Gesetzesentwurfes herausgearbeitet und bewertet.
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