Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Leuphana Universität Lüneburg, Veranstaltung: Methoden des Rechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Die beliebteste Rechtsform des deutschen Mittelstandes, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), hat seit einigen Jahren Konkurrenz durch die britische private company limited by shares (Limited) bekommen. Diese existiert freilich sehr viel länger, ist aber erst im Rahmen der Rechtsprechung des EuGH in den Jahren 1999 - 2003 zur wirklichen Alternative geworden. Der Grund dafür liegt darin, dass der EuGH in seinen Entscheidungen Centros , Überseering und Inspire Art die bisher in der Bundesrepublik verfolgte Sitztheorie als gemeinschaftsrechtswidrig abtat und der Gründungstheorie den Vorzug gab. Nach der Sitztheorie des BGH war die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft nach dem Recht zu beurteilen, an dem sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz hat, d. h. an dem Ort an dem die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden . Dadurch wurde einer Ausbreitung von "Billig - Gesellschaften begegnet, allerdings auch die Freizügigkeit seriöser Gesellschaften eingeschränkt . Im Rahmen der Gründungstheorie kann eine in einem beliebigen Mitgliedstaat wirksam gegründete Gesellschaft jedoch ihren Hauptsitz frei in andere Mitgliedsstaaten verlegen, ohne dass dieser Zuzugsstaat ihre Neugründung nach seinem Recht verlangen darf . So wurden völlig neue Möglichkeiten eröffnet, da es nun möglich war lediglich einen Briefkasten in Großbritannien zu unterhalten, von Deutschland aus tätig zu sein und trotzdem dem Recht des Vereinigten Königreiches zu unterliegen. Der Trend zur Limited macht sich bemerkbar. So gab es im Jahre 2004 ca. 15.000 in Deutschland tätige Limited im Vergleich zu 800.000 deutschen Kapitalgesellschaften . Im Jahre 2005 wurden 81.415 GmbH und 6.625Limited neu angemeldet . Im Jahre 2006 gingen die GmbH - Gründungen auf 77.530 zurück, während die der Limited auf 8.643 stiegen . Im Folgenden sollen die wesentlichen Unterschiede der Rechtsformen und die Beweggründe deutscher Unternehmer sich für eine Limited zu entscheiden dargestellt werden. Im Anschluss werden die Gegenmaßnahmen der Bundesregierung und die europarechtlichen Entwicklungen aufgezeigt.
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