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Die nationale Sicherheit ist der Eckstein zur Rechtfertigung von Luftverteidigungs-Identifikationszonen, es gibt jedoch unterschiedliche Meinungen, die ADIZs als einen Trick von Staaten betrachten, ihr Territorium auszudehnen und damit gegen das internationale Luftrecht zu verstoßen. Diese unterschiedlichen Meinungen können nicht für bare Münze genommen werden, einfach weil es kein allgemeingültiges Verfahren für die Verabschiedung von ADIZ gibt, so dass die Regeln für die Umsetzung von ADIZ für die unterschiedliche Praxis der Staaten offen bleiben. Die Vereinigten Staaten und China werden als…mehr

Produktbeschreibung
Die nationale Sicherheit ist der Eckstein zur Rechtfertigung von Luftverteidigungs-Identifikationszonen, es gibt jedoch unterschiedliche Meinungen, die ADIZs als einen Trick von Staaten betrachten, ihr Territorium auszudehnen und damit gegen das internationale Luftrecht zu verstoßen. Diese unterschiedlichen Meinungen können nicht für bare Münze genommen werden, einfach weil es kein allgemeingültiges Verfahren für die Verabschiedung von ADIZ gibt, so dass die Regeln für die Umsetzung von ADIZ für die unterschiedliche Praxis der Staaten offen bleiben. Die Vereinigten Staaten und China werden als Fallbeispiele herangezogen, um die unterschiedliche Praxis von ADIZ durch die Staaten und die Ursache eines solchen Missverständnisses aufzuzeigen. Ein wesentlicher Unterschied ist die Androhung von Gewaltanwendung im Ostchinesischen Meer ADIZ wegen Nichteinhaltung der ADIZ-Regeln Chinas. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht, da der internationale Luftraum für alle frei ist und kein Staat die ausschließliche Gerichtsbarkeit darüber hat.
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Autorenporträt
Olamide Oyindamola Akinfolarin is een Licensed Commercial Pilot en een CertifiedLawyer. Ze behaalde haar Master in Internationaal Lucht-, Ruimte- en Telecommunicatierecht aan de Universiteit van Pretoria, Zuid-Afrika in 2019. Momenteel leidt ze haar privaatrechtelijke praktijk en vliegt ze als verkeersvlieger bij een luchtvaartmaatschappij in Nigeria.