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Forschung und Entwicklung haben für deutsche Unternehmen schon immer einen hohen Stellenwert eingenommen. Trotzdem war es nach deutschem HGB bis zur Verabschiedung des BilMoG nicht erlaubt, die aus Forschung und Entwicklung resultierenden, selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in der Handelsbilanz zu aktivieren. Das für sie bis 2009 geltende Ansatzverbot wurde durch ein eingeschränktes Wahlrecht ersetzt. Seitdem ist der Ansatz von Ausgaben, die für Entwicklungstätigkeiten angefallen sind, grundsätzlich zulässig. Bei der erstmaligen Anwendung dieses…mehr

Produktbeschreibung
Forschung und Entwicklung haben für deutsche Unternehmen schon immer einen hohen Stellenwert eingenommen. Trotzdem war es nach deutschem HGB bis zur Verabschiedung des BilMoG nicht erlaubt, die aus Forschung und Entwicklung resultierenden, selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in der Handelsbilanz zu aktivieren. Das für sie bis 2009 geltende Ansatzverbot wurde durch ein eingeschränktes Wahlrecht ersetzt. Seitdem ist der Ansatz von Ausgaben, die für Entwicklungstätigkeiten angefallen sind, grundsätzlich zulässig. Bei der erstmaligen Anwendung dieses Ansatzwahlrechts standen die Unternehmen vor der Frage, ob sie die angefallenen Entwicklungsausgaben weiterhin als Aufwand erfassen oder ob sie von der Möglichkeit Gebrauch machen sollten, die Ausgaben zunächst erfolgsneutral in der Bilanz zu aktivieren. Während das Ausnutzen von Ansatzwahlrechten bei sogenannten Bilanzierungshilfen stets als Krisensignal verstanden wurde, nutzten kapitalmarktorientierte Unternehmen in einem deutlich umfangreicheren Maße die Möglichkeit, in ihrem IFRS-Abschluss über selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte zu berichten und somit ein Signal über Ertragspotenziale an die Abschlussadressaten zu senden. Dieses bilanzpolitische Spannungsfeld wurde zum Anlass genommen, das Ansatzverhalten deutscher Unternehmen bei der Bilanzierung selbst geschaffener immaterieller Güter zu analysieren. Die Untersuchung stellt dabei zunächst umfassend die Ansatzvorschriften für selbst geschaffenes immaterielles Vermögen sowohl nach IFRS als auch nach HGB dar. Anschließend werden die in den jeweiligen Rechnungslegungssystemen bestehenden Ermessensspielräume des Bilanzierenden herausgearbeitet. Im empirischen Teil werden einerseits die Ansatzquote sowie andererseits die die Ansatzentscheidung determinierenden Faktoren mit Hilfe einer umfangreichen deskriptiven und induktiven Analyse bestimmt.
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Autorenporträt
Torsten Moser, geboren 1981 in Düsseldorf, studierte von 2002 bis 2007 Betriebswirtschaftslehre an der Universität Duisburg-Essen, Campus Duisburg. Zwischen 2007 und 2012 war er als fachlicher Mitarbeiter bei der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Düsseldorf, im Bereich Assurance and Advisory sowie von 2008 bis 2012 unter Betreuung von Prof. Dr. Stefan Thiele als Doktorand am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung, an der Bergischen Universität Wuppertal tätig. Seit 2012 ist er als Fachreferent für Rechnungslegung und Prüfung beim Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW), Düsseldorf, angestellt. Seine Promotion zum Dr. rer. oec. erfolgte im Dezember 2014.