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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Controlling, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die medizinischen und technischen Fortschritte, sowie die exzellente Ausstattung unserer Krankenhäuser mit medizinischen Geräten ermöglichen es, den Patienten/innen eine immer breitere Palette an Leistungen anzubieten. Jedoch ziehen diese Leistungen, ebenso wie die ständig steigende Lebenserwartung der österreichischen Bevölkerung, immer höhere Kosten nach sich. Um die steigenden Gesundheitsausgaben einzudämmen wurde 1997 die leistungsorientierte Krankenhausfinanzierung eingeführt.Ein Ziel dieser…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Controlling, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die medizinischen und technischen Fortschritte, sowie die exzellente Ausstattung unserer Krankenhäuser mit medizinischen Geräten ermöglichen es, den Patienten/innen eine immer breitere Palette an Leistungen anzubieten. Jedoch ziehen diese Leistungen, ebenso wie die ständig steigende Lebenserwartung der österreichischen Bevölkerung, immer höhere Kosten nach sich. Um die steigenden Gesundheitsausgaben einzudämmen wurde 1997 die leistungsorientierte Krankenhausfinanzierung eingeführt.Ein Ziel dieser Reform war es, die Krankenhausmanager/innen mit Hilfe fallbezogener Leistungsvergütung zu betriebswirtschaftlichen Überlegungen zu bewegen, da mit dem neuen Vergütungssystem nicht länger ein fixer Verrechnungssatz pro Aufenthaltstag vergütet wurde. Eine Änderung des Vergütungssystems bringt zwangsläufig auch eine Veränderung der Kosten- und Leistungsrechnung mit sich. Jedoch sieht die Kostenrechnungsverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten bis heute keine verpflichtende Kostenträgerrechnung in Krankenanstalten vor. Ohne eine solche ist eine Kalkulation der Selbstkosten des Kranken-hauses, für eine durch eine Fallpauschale abgegoltene Leistung, nicht im befriedigenden Ausmaß möglich. Das Gesetz schreibt lediglich eine Kalkulation der Kosten bis zu den einzelnen Kostenstellen vor. Somit ist die Zurechnung dieser Kosten auf einzelne Krankenhausleistungen, die mittels Fallpauschale vergütet wer-den, nicht möglich.