Das Buch bietet eine gründliche, auch ohne Vorkenntnisse gut verständliche Darstellung des Betreuungsrechts. Es wird durch zahlreiche Fälle aus der langjährigen richterlichen Praxis des Verfassers illustriert. In der Neuauflage sind die Änderungen, die sich aus dem Inkrafttreten des FamFG am 01.09.2009 ergeben, eingearbeitet und erläutert, ebenso das neue Gesetz über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Insgesamt wurde das Buch aktualisiert und gestrafft. Berufs- wie ehrenamtliche Betreuer, Ärzte und Mitarbeiter in pflegenden und sozial beratenden Berufen und in der Behindertenhilfe werden das Buch mit Gewinn lesen, ebenso Betreuungsrichter, insbesondere in der ersten Verwendung, und, last not least, die Angehörigen von Betreuten.
"Übersichtlich strukturiert ist das Buch und in lebendigem Stil geschrieben. Mit über 50 Fällen aus seiner langjährigen betreuungsrichterlichen Praxis illustriert der Autor gezielt einzelne Bereiche des Betreuungsrechts. Das Buch vermittelt einen fundierten Überblick über die Umsetzung des Betreuungsrechts in der Praxis.... Die Sprache des Buches versetzt selbst den Laien in die Lage, schwierige Sachverhalte der Rechtsmaterie zu verstehen." Häusliche Pflege
"Autor und Verlag haben die zweite Auflage dazu genützt, das Werk weiter inhaltlich zu vervollständigen und Ausführungen zu aktuellen Problematiken und Reformbestrebungen einzufügen. Der überaus positive Gesamteindruck wurde so nicht nur aufrecht erhalten, sondern verstärkt, so daß dieses Buch auf dem besten Weg ist, zu einem Standardwerk in der betreuungsrechtlichen Literatur zu werden." -- Giorgio Decker in Jurawelt 06/03 (www.jurawelt.com) zur Vorauflage
"Autor und Verlag haben die zweite Auflage dazu genützt, das Werk weiter inhaltlich zu vervollständigen und Ausführungen zu aktuellen Problematiken und Reformbestrebungen einzufügen. Der überaus positive Gesamteindruck wurde so nicht nur aufrecht erhalten, sondern verstärkt, so daß dieses Buch auf dem besten Weg ist, zu einem Standardwerk in der betreuungsrechtlichen Literatur zu werden." -- Giorgio Decker in Jurawelt 06/03 (www.jurawelt.com) zur Vorauflage