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Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) soll die GmbH als Rechtsform attraktiver gestaltet werden. Zu den Schwerpunkten der Gesetzesänderung zählt im Einzelnen:
1. Beschleunigung von Unternehmensgründungen durch die Erleichterung von Kapitalaufbringung und Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Einführung eines Mustergesellschaftsvertrages sowie Beschleunigung der Registereintragung. Zu diesen Überlegungen zählt u.a. die Einführung eines neuen § 5 a zur haftungsbeschränkten Unternehmungsgesellschaft. Diese kann ohne bestimmtes…mehr

Produktbeschreibung
Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) soll die GmbH als Rechtsform attraktiver gestaltet werden. Zu den Schwerpunkten der Gesetzesänderung zählt im Einzelnen:
1. Beschleunigung von Unternehmensgründungen durch die Erleichterung von Kapitalaufbringung und Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Einführung eines Mustergesellschaftsvertrages sowie Beschleunigung der Registereintragung. Zu diesen Überlegungen zählt u.a. die Einführung eines neuen § 5 a zur haftungsbeschränkten Unternehmungsgesellschaft. Diese kann ohne bestimmtes Mindestkapital gegründet werden, darf aber ihre Gewinne nicht voll ausschütten und wird so auf lange Sicht ein Mindestkapital ansparen. Die Einführung eines Mustervertrages erleichtert auf der einen Seite die Gründungen, da rechtliche Belehrung und Beratung durch den Notar nicht mehr erforderlich ist, ist auf der anderen Seite aber auch ein großer Eingriff in die Aufgaben der Notare.
2. Das MoMiG soll ferner die Attraktivität der GmbH als Rechtsform im Verhältnis zu ausländischen Rechtsformen erhöhen. Dies betrifft u. A. die Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland, die Transparenz bei Gesellschaftsanteilen, den gutgläubigen Erwerb, Cash-Pooling und die Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechts.
3. Ferner sollen Missbräuche im Zusammenhang mit der Rechtsform der GmbH bekämpft werden. Insgesamt wird es zu einer verschärften Haftung der GmbH-Geschäftsführer kommen.
Ergänzt wird das Werk durch eine synoptische Darstellung sämtlicher gesetzgeberischer Schritte vom alten bis zum neuen GmbH-Recht.
Autorenporträt
Professor Dr. Wulf Goette ist Vorsitzender Richter des gesellschaftsrechtlichen Senats am BGH. Er ist durch zahlreiche Publikationen im Bereich des Gesellschaftsrechts hervorgetreten