Diese Einführung gibt Ihnen in verständlicher Form einen Leitfaden für die Anwendung des neuen Rechts an die Hand. Denn das Zweite Schadensersatzrechtsänderungsgesetz vom 19.7.2002 hat das Schadensersatzrecht völlig neu gestaltet. Es verschärft die Arzneimittelhaftung, reformiert das Unfallschadensrecht, erweitert den Anspruch auf Schmerzensgeld und ändert die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen. Eine synoptische Gegenüberstellung des alten und neuen Rechts erleichtert dem Nutzer die Orientierung.