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Das römische Privatrecht ist die Grundlage unserer Rechtskultur und gemeinsame Tradition der meisten europäischen Rechte sowie der von diesen beeinflussten Rechtsordnungen auf der ganzen Welt. Das Werk betrachtet exemplarisch ausgewählte, für das Ganze repräsentative Gebiete, vor allem aus dem Schuld-, Sachen-, Erb- und Prozessrecht, um daran wesentliche Institute, Strukturen und Grundprinzipien des römischen Rechts und Rechtsdenkens aufzuzeigen. Die Darstellung beruht durchgehend auf praktischen, z.T. auch real-historischen, Fällen. Dabei wird an den wesentlichen Stellen auch das geltende…mehr
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Das römische Privatrecht ist die Grundlage unserer Rechtskultur und gemeinsame Tradition der meisten europäischen Rechte sowie der von diesen beeinflussten Rechtsordnungen auf der ganzen Welt. Das Werk betrachtet exemplarisch ausgewählte, für das Ganze repräsentative Gebiete, vor allem aus dem Schuld-, Sachen-, Erb- und Prozessrecht, um daran wesentliche Institute, Strukturen und Grundprinzipien des römischen Rechts und Rechtsdenkens aufzuzeigen. Die Darstellung beruht durchgehend auf praktischen, z.T. auch real-historischen, Fällen. Dabei wird an den wesentlichen Stellen auch das geltende Recht vergleichend einbezogen. Die Geschichte des römischen Rechts wird in Grundzügen geschildert. Zahlreiche zweisprachige juristische Quellentexte und Beispiele aus der römischen nichtjuristischen Literatur vermitteln einen unmittelbaren Zugang zum römischen Recht; und viele Verweise auf weitere Quellen sollen zur Vertiefung anregen.
Produktdetails
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- Verlag: Böhlau Köln / UTB
- 1. Auflage
- Seitenzahl: 260
- Erscheinungstermin: 18. Oktober 2021
- Deutsch
- Abmessung: 216mm x 152mm x 20mm
- Gewicht: 395g
- ISBN-13: 9783825257002
- ISBN-10: 3825257002
- Artikelnr.: 61427284
- Herstellerkennzeichnung
- UTB GmbH
- Industriestr. 2
- 70565 Stuttgart
- www.utb.de
- +49 (0711) 7829555-0
- Verlag: Böhlau Köln / UTB
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- Seitenzahl: 260
- Erscheinungstermin: 18. Oktober 2021
- Deutsch
- Abmessung: 216mm x 152mm x 20mm
- Gewicht: 395g
- ISBN-13: 9783825257002
- ISBN-10: 3825257002
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- Herstellerkennzeichnung
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Christian Reiter ist Abteilungsleiter im Bereich Arbeits- und Sozialrecht der Daimler AG und Honorar Professor am juristischen Fachbereich der Universität Osnabrück.
Vorwort9Abkürzungsverzeichnis131. Grundlagen171.1 Ein Fall zu Beginn171.2 Der Zivilprozess im Überblick181.2.1 Vor dem Prätor: Das Verfahren in iure181.2.2 Das Verfahren in iudicio oder apud iudicem221.2.3 Das Urteil251.2.4 Die Vollstreckung261.2.5 Weitere Entwicklung des Verfahrensrechts271.3 Die Klageformel (actio) und das Rechtsdenken der Römer271.3.1 Vorläufer: Das Legisaktionenverfahren271.3.2 Das Formularverfahren301.3.3 Die actio und das aktionenrechtliche Denken: Römisches Juristenrecht321.3.4 Gesetzesrecht381.3.5 Das prätorische Edikt391.3.6 Verfahren und Recht401.4 Das Werden des römischen Rechts und seine Quellen: Übersicht über die römische Rechtsgeschichte411.4.1 Vorbemerkung411.4.2 Archaisches Recht421.4.3 Die XII Tafeln431.4.4 Pontifikale Jurisprudenz481.4.5 "Hellenistische Jurisprudenz", "Vorklassik": Mittlere und späte Republik511.4.6 Klassische Jurisprudenz571.4.6.1 Kennzeichnung571.4.6.2 Historische Rahmenbedingungen571.4.6.3 Die Juristen und ihr Werk581.4.6.4 Rechtsquellen der Kaiserzeit641.4.7 Nachklassik651.4.8 Die Kodifikation Justinians ("Corpus Iuris"), insbesondere Digesten und Institutionen672. Sachenrechtliches752.1 Eigentum, Freiheit und Bindung752.2 Die Herausgabeklage: Reivindicatio782.3 Übereignung: traditio und mancipatio822.4 Ersitzung862.4.1 Eigentumserwerb bei Formfehlern des Übereignungsgeschäftes 862.4.2 Eigentumserwerb bei Nichtberechtigung des Veräußerers872.4.3 Voraussetzungen und Funktion der Ersitzung872.5 Quiritisches und prätorisches Eigentum als Ausprägung der Unterscheidung von ius civile und Honorarrecht902.5.1 Das "bonitarische Eigentum"902.5.2 Rechtsfortbildung durch die Prätoren: Synthese von Konservativismus und Modernität912.5.3 Die actio Publiciana als Beispiel aktionenrechtlicher Rechtsfortbildung942.5.4 Die exceptio962.5.5 Die Verfolgung des Eigentums gegenüber Dritten972.6 Geschenkt oder nur geliehen? - Ein berühmter Digestenfall und das Abstraktionsprinzip. 992.7 Originärer Eigentumserwerb, insbesondere Verarbeitung1052.8 Besitz und Besitzschutz1103. Schuldrechtliches1133.1 Die Obligation1133.2 Die Schuldverträge1163.2.1 Realverträge1163.2.2 Verbalverträge, insbesondere die stipulatio1173.2.3 Die Konsensualverträge1203.2.4 Der Litteralkontrakt1213.2.5 Nicht als Schuldverträge anerkannte Vereinbarungen1213.3 Strengrechtliche Obligationen und bonae fidei iudicia1233.4 Entwicklung des Vertragsrechts, "Vertragsfreiheit" und der Innominatvertrag1253.5 Der Kaufvertrag1303.5.1 Allgemeines1303.5.2 Anfängliche Unmöglichkeit1333.5.3 Nachträgliche Leistungsstörungen1343.5.4 Rechtsmängelhaftung1433.5.5 Sachmängelhaftung1473.5.5.1 Ausgangspunkt: Schadensersatz aus der actio empti1473.5.5.2 Das Edikt der Ädilen1483.5.5.3 Ädilizisches Sonderrecht und allgemeines Kaufrecht1533.6 Vertraglicher Schadensersatz1553.7 Deliktischer Schadensersatz: Die lex Aquilia1573.7.1 Allgemeines1583.7.2 Tathandlung und Kausalität1603.7.3 Iniuria1613.7.4 Umfang des Schadensersatzes1633.7.5 Klagekonkurrenzen1663.8 Weitere zum Schadensersatz verpflichtende Tatbestände1673.8.1 Furtum1673.8.2 Iniuria (actio iniuriarum)1693.8.3 Quasidelikte1713.8.4 Prätorische Klagen bei Vermögensschäden1723.9 Ungerechtfertigte Bereicherung1733.10 Dritte in Schuldverhältnissen1753.10.1 Vertragliche Bindung durch Dritte?1753.10.2 Haftung für Hilfspersonen1804. Erbrechtliches1834.1 Grundsätze1834.2 Intestaterbfolge nach ius civile1844.2.1 Das Erbrecht der sui heredes: Römisches Familienrecht und die patria potestas1854.2.2 Agnatische und kognatische Verwandtschaft1884.2.3 Die familienrechtliche Stellung der Ehefrau1894.2.4 Die sui heredes im Ausgangsfall1914.2.5 Das Erbrecht der extranei heredes1924.3 Die Modifikation der zivilen Erbfolge durch das prätorische Recht1934.4 Weitere Entwicklung196Exkurs: Die rechtliche Position der römischen Frau197
Vorwort9Abkürzungsverzeichnis131. Grundlagen171.1 Ein Fall zu Beginn171.2 Der Zivilprozess im Überblick181.2.1 Vor dem Prätor: Das Verfahren in iure181.2.2 Das Verfahren in iudicio oder apud iudicem221.2.3 Das Urteil251.2.4 Die Vollstreckung261.2.5 Weitere Entwicklung des Verfahrensrechts271.3 Die Klageformel (actio) und das Rechtsdenken der Römer271.3.1 Vorläufer: Das Legisaktionenverfahren271.3.2 Das Formularverfahren301.3.3 Die actio und das aktionenrechtliche Denken: Römisches Juristenrecht321.3.4 Gesetzesrecht381.3.5 Das prätorische Edikt391.3.6 Verfahren und Recht401.4 Das Werden des römischen Rechts und seine Quellen: Übersicht über die römische Rechtsgeschichte411.4.1 Vorbemerkung411.4.2 Archaisches Recht421.4.3 Die XII Tafeln431.4.4 Pontifikale Jurisprudenz481.4.5 "Hellenistische Jurisprudenz", "Vorklassik": Mittlere und späte Republik511.4.6 Klassische Jurisprudenz571.4.6.1 Kennzeichnung571.4.6.2 Historische Rahmenbedingungen571.4.6.3 Die Juristen und ihr Werk581.4.6.4 Rechtsquellen der Kaiserzeit641.4.7 Nachklassik651.4.8 Die Kodifikation Justinians ("Corpus Iuris"), insbesondere Digesten und Institutionen672. Sachenrechtliches752.1 Eigentum, Freiheit und Bindung752.2 Die Herausgabeklage: Reivindicatio782.3 Übereignung: traditio und mancipatio822.4 Ersitzung862.4.1 Eigentumserwerb bei Formfehlern des Übereignungsgeschäftes 862.4.2 Eigentumserwerb bei Nichtberechtigung des Veräußerers872.4.3 Voraussetzungen und Funktion der Ersitzung872.5 Quiritisches und prätorisches Eigentum als Ausprägung der Unterscheidung von ius civile und Honorarrecht902.5.1 Das "bonitarische Eigentum"902.5.2 Rechtsfortbildung durch die Prätoren: Synthese von Konservativismus und Modernität912.5.3 Die actio Publiciana als Beispiel aktionenrechtlicher Rechtsfortbildung942.5.4 Die exceptio962.5.5 Die Verfolgung des Eigentums gegenüber Dritten972.6 Geschenkt oder nur geliehen? - Ein berühmter Digestenfall und das Abstraktionsprinzip. 992.7 Originärer Eigentumserwerb, insbesondere Verarbeitung1052.8 Besitz und Besitzschutz1103. Schuldrechtliches1133.1 Die Obligation1133.2 Die Schuldverträge1163.2.1 Realverträge1163.2.2 Verbalverträge, insbesondere die stipulatio1173.2.3 Die Konsensualverträge1203.2.4 Der Litteralkontrakt1213.2.5 Nicht als Schuldverträge anerkannte Vereinbarungen1213.3 Strengrechtliche Obligationen und bonae fidei iudicia1233.4 Entwicklung des Vertragsrechts, "Vertragsfreiheit" und der Innominatvertrag1253.5 Der Kaufvertrag1303.5.1 Allgemeines1303.5.2 Anfängliche Unmöglichkeit1333.5.3 Nachträgliche Leistungsstörungen1343.5.4 Rechtsmängelhaftung1433.5.5 Sachmängelhaftung1473.5.5.1 Ausgangspunkt: Schadensersatz aus der actio empti1473.5.5.2 Das Edikt der Ädilen1483.5.5.3 Ädilizisches Sonderrecht und allgemeines Kaufrecht1533.6 Vertraglicher Schadensersatz1553.7 Deliktischer Schadensersatz: Die lex Aquilia1573.7.1 Allgemeines1583.7.2 Tathandlung und Kausalität1603.7.3 Iniuria1613.7.4 Umfang des Schadensersatzes1633.7.5 Klagekonkurrenzen1663.8 Weitere zum Schadensersatz verpflichtende Tatbestände1673.8.1 Furtum1673.8.2 Iniuria (actio iniuriarum)1693.8.3 Quasidelikte1713.8.4 Prätorische Klagen bei Vermögensschäden1723.9 Ungerechtfertigte Bereicherung1733.10 Dritte in Schuldverhältnissen1753.10.1 Vertragliche Bindung durch Dritte?1753.10.2 Haftung für Hilfspersonen1804. Erbrechtliches1834.1 Grundsätze1834.2 Intestaterbfolge nach ius civile1844.2.1 Das Erbrecht der sui heredes: Römisches Familienrecht und die patria potestas1854.2.2 Agnatische und kognatische Verwandtschaft1884.2.3 Die familienrechtliche Stellung der Ehefrau1894.2.4 Die sui heredes im Ausgangsfall1914.2.5 Das Erbrecht der extranei heredes1924.3 Die Modifikation der zivilen Erbfolge durch das prätorische Recht1934.4 Weitere Entwicklung196Exkurs: Die rechtliche Position der römischen Frau197